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    27.01.2017: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

    Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstaße“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ mit Begründung wird ab sofort im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 109, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, eine gemäß § 214 Abs. 2a Verletzung der beachtlichen Mängel im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die angrenzende südliche Wohnbebauung am Frido-Witte-Weg, im Osten durch die Feldstraße, im Süden durch die Marktstraße und im Westen durch eine öffentliche Grünfläche mit Fußweg.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen.


    Schneverdingen, 25.01.2017

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

     

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