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    31.03.2017: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“

    - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ beschlossen.

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu dem die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen werden die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    5. April 2017 bis einschließlich 5. Mai 2017

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Raum109,

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags                             08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs                         14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    donnerstags                                         14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o. g. Bauleitplanungen verfügbar:

    • Planungsgruppe Umwelt, Hannover (2016): Umweltbericht. Neben einer Bestandsaufnahme, der Prognose des Umweltzustandes und einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffes in Natur und Landschaft ermittelt. Zur Kompensation werden im Bebauungsplan Nr. 80 Ersatzmaßnahmen festgesetzt.
    • Lärmkontor GmbH, Hamburg, (2016): Schalltechnische Untersuchung zum Wohnbaugebiet „Kuhlstücken-Beekenrahde“. Aus der Untersuchung geht hervor, dass neben aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall) auch passive Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind, die im Bebauungsplan Nr. 80 festgesetzt werden.
    • Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg, Oederquart, (2015): Gutachten 15.111: Geruchsimmissionen - Gutachten zur Wohnbauentwicklung im Bereich zwischen den Straßen „Am Ortfelde, Großenweder Weg, Nussbaumweg und Rotenburger Straße“. In dem Gutachten wurde festgestellt, dass in den Plangebieten keine Geruchsimmissionen landwirtschaftlicher Betriebe zu erwarten sind, die Grenzwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL überschreiten.
    • Morbach, Walsrode, (1997): Bodenmechanische Untersuchungen.

     

    Ziel der oben genannten Bauleitpläne ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, im westlichen Anschluss an das zentrale Siedlungsgefüge des Kernortes Schneverdingen Wohnbauland bedarfsgerecht mobilisieren zu können. Hierzu ist die Überplanung von Ackerflächen sowie von Betriebsflächen einer Baumschule an der Rotenburger Straße in Abstimmung mit dem Betriebsinhaber beabsichtigt. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über das bestehende Straßennetz sowie eine Planstraße, die ausgehend von der Heinrich-Wahls-Straße bis zum Großenweder Weg führt. Mit dem in Planung genommenen Areal können ca. 50 Wohnbaugrundstücke bereitgestellt werden. In einem Teilbereich 2 des Bebauungsplanes werden naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Als Ersatzmaßnahme ist die Entwicklung von mesophilem Grünland im Bereich des sog. Feldherrenhügels nördlich des Kernortes vorgesehen.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ (Teilbereich 1) ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: im Norden durch den Großenweder Weg, im Osten durch die bestehende Bebauung an den Straßen Nussbaumweg, Im Haselbusch und die Heinrich-Wahls-Straße, im Süden durch die Rotenburger Straße und im Westen durch die freie Feldmark.

    Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und befindet sich nordwestlich der Wintermoortrift (Verlängerung Schulstraße) im Bereich des Feldherrenhügels.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen. Die Planunterlagen können unter der oben genannten Internetadresse unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren  eingesehen werden.

    Schneverdingen,31.03.2017

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens