Jahresabschluss 2016 der
Schneverdingen Touristik,
Eigenbetrieb der Stadt Schneverdingen
Gemäß § 31 i. V. m. § 32 sowie § 34 der Eigenbetriebsverordnung in der Fassung vom 27.01.2011 werden der Beschluss über die Feststellung des Jahresergebnisses und die Ent-lastung der Betriebsleitung sowie der Bestätigungsvermerk des mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers Kannengiesser & Partner Partnerschaft mbB, Bremen, veröffentlicht:
I. Beschluss des Rates
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 ist am 18.05.2017 festgestellt worden. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2016 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleitung wurde für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers vom 19.04.2017 schließt mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt".
Aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis ergeben sich keine ergänzenden Feststellungen zur Jahresabschlussprüfung gemäß § 32 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung.
III. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss wird vom 22.05.2017 an eine Woche während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 204, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Schneverdingen, 19.05.2017
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens