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    26.05.2017: Bekanntmachung der Schulbezirkssatzung

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Satzung zur Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Schneverdingen ab 01.08.2018 beschlossen.

    Die Satzung wird nachfolgend bekannt gemacht:
     

    Satzung
    zur Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen
    der Stadt Schneverdingen

    Auf Grund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.10.2016 und des § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.10.2016 hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 18.05.2017 folgende Satzung beschlossen:

    § 1
    Allgemeines

    (1) Die Stadt Schneverdingen legt für die Grundschule in Hansahlen, die Grundschule am Osterwald, die Grundschule am Pietzmoor und die Grundschule Lünzen einen Schulbezirk fest. Die Zuordnung von Wohngebieten zu den einzelnen Schulbezirken soll darüber hinaus eine möglichst wohnortnahe Beschulung sicherstellen, auf die Dauer und die Sicherheit der Schulwege Rücksicht nehmen und auch historische Entwicklungen beachten.

    (2) Innerhalb dieser Schulbezirke sind auch „Ausgleichsgebiete“ ausgewiesen, um bei einer offensichtlichen Unausgewogenheit der vorliegenden Schulanmeldungen im Verhältnis der drei Grundschulen im Kernort Schneverdingen und der vorhandenen Raumkapazitäten eine annähernd gleichmäßige Auslastung der Grundschulen zu erreichen.

    (3) In den Fällen des Absatzes 2 entscheidet die Stadt Schneverdingen als Schulträgerin im Benehmen mit den Grundschulen, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Ausgleichsgebiet außerhalb des regulär geltenden Schulbezirks in einer der anderen beiden Grundschulen erfolgt.

    (4) Die Entscheidung erfolgt anhand objektiver Kriterien. Hierbei sind unter anderem Geschwisterkinder und Schulweglänge zu berücksichtigen. Unbillige Härten sind zu vermeiden.

    (5) Die räumliche Abgrenzung der Schulbezirke und die Ausgleichsgebiete sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil der Satzung ist.

    § 2
    Schulbezirk mit Ausgleichsgebiet der Grundschule in Hansahlen

    (1) Schulbezirk der Grundschule in Hansahlen ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen nördlich und westlich der nachstehend beschriebenen Linie:

    • Großenweder Weg bis Regenrückhaltebecken (Haus-Nr. 28)/Schmetterlingsweg ausschließlich, westwärts ab Regenrückhaltebecken/Schmetterlingsweg (einschließlich)
    • Marktstraße (ausschließlich)
    • Sandstraße, ungerade Haus-Nummern bis 7, gerade Haus-Nummern bis 8
    • Schulstraße (einschließlich)
    • sowie die Ortschaften Insel (ausgenommen Ortsteile Barrl und Reinsehlen) und Wesseloh.

    (2) Ausgleichsgebiet zur Grundschule am Osterwald:

    In der Reihenfolge:
    a) Schulstraße im Kernort und/oder Ortschaft Wesseloh
    b) Ortschaft Insel

    § 3
    Schulbezirk der Grundschule am Osterwald

    Schulbezirk der Grundschule am Osterwald ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen südlich bzw. östlich der Linie, wie er für den Schulbezirk der Grundschule in Hansahlen beschrieben ist.

    Im Osten wird der Schulbezirk begrenzt südlich der Straße Osterwaldweg durch die Bahnlinie und nördlich der Straße Osterwaldweg durch die Stockholmer Straße (einschließlich).

    Zum Schulbezirk gehören ferner die Ortschaften Ehrhorn und Wintermoor und von der Ortschaft Insel die Ortsteile Barrl und Reinsehlen.

    § 4
    Schulbezirk mit Ausgleichsgebiet der Grundschule am Pietzmoor

    (1) Schulbezirk der Grundschule am Pietzmoor ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen östlich der Grenze, wie sie für die Grundschule am Osterwald beschrieben ist sowie die Ortschaften Heber und Langeloh.

    (2) Ausgleichsgebiet zur Grundschule am Osterwald:

    • Die Straßen Fritz-Reuter-Straße, Margarete-Czech-Straße, Klaus-Groth-Straße (ungerade bis 3, gerade bis 10), Bockheberer Weg (ungerade bis 7, gerade bis 10a) und Tannenweg


    § 5
    Schulbezirk der Grundschule Lünzen

    (1) Schulbezirk der Grundschule Lünzen sind die Ortschaften Großenwede, Lünzen Schülern und Zahrensen.

    (2) Die Schülerinnen und Schüler aus der Ortschaft Grauen der Gemeinde Neuenkirchen sind zum Besuch der Grundschule Lünzen berechtigt.


    § 6
    Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am 01.08.2018 in Kraft. Die Satzung vom 19.12.2005 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.


    Schneverdingen, 18.05.2017


    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
    Bürgermeisterin
     

    Der nachstehende Übersichtsplan ist Bestandteil der Satzung:

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