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    20.06.2017: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    52. Änderung des Flächennutzungsplanes (SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 78 „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“

    Mit Verfügung vom 16.05.2017 (Az.: 61.21.019.017) hat der Landkreis Heidekreis die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes (SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße) der Stadt Schneverdingen mit Begründung einschließlich Umweltbericht genehmigt. Die Genehmigungsverfügung wurde gemäß § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt.

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 78 „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“ in seiner Sitzung am 16.02.2017 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“ der Stadt Schneverdingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 78 „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Jederman kann die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 78 „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 109, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 78 sind jeweils eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß

    § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 78 „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

    Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den

    §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Schneverdingen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 78 „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“ ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: im Süden von der Marktstraße, im Westen von der Inseler Straße, im Norden durch den Ahornweg und im Osten durch eine öffentliche Grünfläche mit Fußweg.           

    Gemäß der §§ 6 a und 10 a BauGB sind die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 78 „SO Großflächiger Einzelhandel Inseler Straße/Marktstraße“ mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Bauleitplanung/Veröffentlichungen gemäß §§ 6 a und 10 a BauGB eingestellt.

    Schneverdingen, 14.06.2017

     

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin

    Meike Moog-Steffens

     

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