Rathaus Rathaus

    Archiv

    22.06.2017: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“
    - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 22.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.

    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.05.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 82 „Am Erlenweg“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

    3. Juli 2017 bis einschließlich 4. August 2017

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Raum 110,

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    Montag bis Freitag                                8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag bis Mittwoch                            14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag                                         14:00 bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:

    • Schalltechnische Untersuchung zum Wohnbaugebiet „Erlenweg“ in Schneverdingen

      Die LÄRMKONTOR GmbH hat für den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“ eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr im Geltungsbereich zu ermitteln. Hierbei werden bestehende Konflikte und Lösungsansätze aufgezeigt, damit situationsgerechte Maßnahmen zum Schallschutz in dem Bebauungsplan festgesetzt werden können. Im Ergebnis ist das Plangebiet durch Schall belastet. Die Hauptlärmquellen stellen die südlich verlaufende Rotenburger Straße L170 und die östlich verlaufende Weststraße dar, sodass die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für allgemeine Wohngebiete in großen Teilen, jedoch erst in weiterer Entfernung zu den Straßen eingehalten werden. Insbesondere im Nachtzeitraum sind im Nahbereich der Rotenburger Straße L 170 und der Weststraße aber auch der übrigen Straßen schalltechnische Konflikte im Sinne DIN 18005/1/ zu erwarten. Teilweise werden auch die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV / 2/ überschritten.

      Aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Lärmschutzwände sind aus städtebaulichen Gründen nicht möglich. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im Bebauungsplan Nr. 82 „Erlenweg“ Festsetzungen zum Schallschutz getroffen, die je nach Intensität der Belastung unterschiedliche Schallschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen des Plangebiets vorschreiben. Zu den Maßnahmen gehören Schallschutzvorkehrungen für Aufenthaltsräume wie z.B. Schallschutzverglasung, schallgedämpfte Lüftungen in Schlaf- und Kinderzimmern oder die Anweisung, Außenwohnbereiche wie Balkone oder Terrassen nicht straßenzugewandt zu orientieren oder aber durch Schallschutzmaßnahmen zu schützen.

    Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandsentwicklungen durch eine Nachverdichtung (Innenverdichtung) zu schaffen. Der zu überplanende Bereich liegt innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 22c „Ortsmitte“ und Nr. 61 „Inseler Straße- West“. Die Festsetzungen dieser beiden rechtskräftigen Bebauungspläne zum Maß der baulichen Nutzung und die engen Baufelder sind für eine Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung hinderlich. Aus diesem Grund sollen Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 22c „Ortsmitte“ und Nr. 61 „Inseler Straße - West“ aufgehoben und mit dem Bebauungsplan Nr. 82 „Erlenweg“ überplant werden.

    Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“ sollen die Wohnbauflächen des Geltungsbereichs weiterhin als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt bleiben. Um eine zusätzliche Bebauung und Nachverdichtung auf den rückwärtigen Grundstückbereichen zu ermöglichen, entfallen mit dem Bebauungsplan Nr. 82 „Erlenweg“ die rückwärtigen Baugrenzen der Bebauungspläne Nr. 22c und Nr. 61, damit die Grundstücke in voller Tiefe bebaubar sind. Zusätzlich soll an der Weststraße das Maß der baulichen Nutzung erhöht werden. Hierzu werden in den rückwärtigen Bereichen eine maximale Anzahl von zwei Vollgeschossen und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 festgesetzt, womit in diesem Bereich z.B. der Bau von modernen und altersgerechten Mehrfamilienhäusern ermöglicht wird. Im westlichen Teilbereich werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nicht verändert.

    Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfolgen mit dem Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“ zusätzliche Festsetzungen zur Einhaltung aktueller Schallschutzbestimmungen.

    Im Südwesten des Geltungsbereiches befindet sich ein Eichenbestand, der bereits im Bebauungsplan Nr. 61 als Fläche für die Erhaltung von Bäumen festgesetzt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB). Die entsprechenden Festsetzungen werden im Bebauungsplan Nr. 82 „Erlenweg“ ohne jegliche Änderung übernommen, damit die Bäume auf der Fläche erhalten bleiben. Zwei Bäume, die bereits nach dem Bebauungsplan Nr. 22 c zu erhalten sind, sollen weiterhin als zu erhalten festgesetzt werden.

    Die verkehrliche Erschließung ist für den aktuellen Gebäudebestand gesichert. Die Erschließung der rückwärtigen Bauflächen kann in der Regel nur zwischen den vorhandenen Wohngebäuden realisiert werden.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 82 „Erlenweg“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Regionaldirektion Sulingen-Verden), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Großenweder Weg, im Osten durch die Weststraße, im Süden durch die Rotenburger Straße und im Westen durch die Heinrich-Wahls-Straße und den Erlenweg.

    Die Planunterlagen, Begründung, Schalltechnische Untersuchung und die Wohnungs-und Wohnbauland-Bedarfsanlayse 2030 stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme  zur Verfügung.

    Schneverdingen, 20.06.2017

    Die Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin

    Meike Moog-Steffens

     

    Kontakt