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    22.09.2017: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“

    Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde) und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ einschließlich jeweiliger Begründung und Umweltbericht beschlossen.
    Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die o. g. Planentwürfe mit jeweiliger Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    2. Oktober 2017 bis einschließlich 2. November 2017
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 109

    öffentlich ausliegen

    Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden

    von montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    von montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    die Planentwürfe mit jeweiliger Begründung und Umweltbericht von jedermann eingesehen und auf Wunsch erläutert werden

    Folgende umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind für die o. g. Bauleitplanungen verfügbar:

    • Planungsgruppe Umwelt, Hannover (2016): Umweltbericht. Neben einer Bestandsaufnahme und einer Prognose des Umweltzustandes wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffes in Natur und Landschaft ermittelt. Zur Kompensation werden im Bebauungsplan Nr. 80 Ersatzmaßnahmen festgesetzt.In einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass eine mögliche Betroffenheit von europarechtlich geschützten Arten (Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 EU-VS-RL) durch das geplante Vorhaben bis auf die Artengruppe der Fledermäuse auszuschließen ist. Vier Bäume mit einer potentiellen Quartierseignung für Fledermäuse sind vor ihrer Beseitigung auf Fledermausbesatz zu überprüfen. Im Umweltbericht werden Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) während der Beseitigung der Gehölze sowie zur Schaffung von Ersatzquartieren aufgezeigt.
    • Lärmkontor GmbH, Hamburg, (2016): Schalltechnische Untersuchung zum Wohnbaugebiet „Kuhlstücken-Beekenrahde“. Aus der Untersuchung geht hervor, dass neben aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall) auch passive Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude, notwendig sind, die im Bebauungsplan Nr. 80 festgesetzt werden.
    • Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg, Oederquart, (2015): Gutachten 15.111:
      „Geruchsimmissionen - Gutachten zur Wohnbauentwicklung im Bereich zwischen den Straßen „Am Ortfelde, Großenweder Weg, Nussbaumweg und Rotenburger Straße“. In dem Gutachten wurde festgestellt, dass in den Plangebieten keine Geruchsimmissionen landwirtschaftlicher Betriebe zu erwarten sind, die die Grenzwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL überschreiten.
    • Ingenieurbüro Stüvel, Seevetal, (2017): Überprüfung des Lärmschutzwalls entlang der Rotenburger Straße (L 170) im Hinblick auf die Anforderungen der „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Ausgabe 2009)“. In der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen, wie z. B. Leitplanken, nicht erforderlich ist.
    • Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover (2017): „Kreisverkehrsplatz Rotenburger Straße/ Heinrich-Wahls-Straße/ Tinesch - Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität“.
      Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Entwicklungen von Wohnbauland im Umfeld des Kreisverkehrsplatzes aus verkehrlicher Sicht für den Kreisverkehrsplatz unproblematisch sind. Aus der Ausweisung des Wohnbaugebietes „Kuhlstücken-Beekenrahde“ resultiert keine Veranlassung oder Notwendigkeit für einen Umbau des Kreisverkehrsplatzes.
    • Morbach, Walsrode, (1997): „Bodenmechanische Untersuchungen“. Aus den Ergebnissen dieser Bodenuntersuchung geht hervor, dass eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet aufgrund schlecht wasserdurchlässiger Böden nicht oder nur erschwert erfolgen kann. Aus diesem Grund ist das anfallende Niederschlagswasser der privaten Bauflächen und öffentlichen Straßenverkehrsflächen einem Vorfluter (Veerse) zuzuführen. Da dies nur zeitverzögert erfolgen kann, sind entsprechende Regenwasserrückhaltebecken außerhalb des Plangebietes vorgesehen.

    Ziel der o. g. Bauleitpläne ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, im westlichen Anschluss an das zentrale Siedlungsgefüge des Kernortes Schneverdingen Wohnbauland bedarfsgerecht mobilisieren zu können. Hierzu ist die Überplanung von Ackerflächen sowie von Betriebsflächen einer Baumschule an der Rotenburger Straße in Abstimmung mit dem Betriebsinhaber beabsichtigt. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über das bestehende Straßennetz sowie eine Planstraße, die ausgehend von der Heinrich-Wahls-Straße bis zum Großenweder Weg führt. Mit dem in Planung genommenen Areal können ca. 50 Wohnbaugrundstücke bereitgestellt werden. Aufgrund ihrer stadtgestalterischen Funktionen werden drei Mammutbäume und eine Eiche auf dem ehemaligen Baumschulgelände als zu erhaltender Baumbestand im Bebauungsplan Nr. 80 festgesetzt. In einem Teilbereich 2 des Bebauungsplanes werden naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Als Ersatzmaßnahme ist die Entwicklung von Acker zu Grünland im Bereich des sog. Feldherrenhügels nördlich des Kernortes vorgesehen.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.
    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend hätten gemacht werden können.

    Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sind.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ (Teilbereich 1) ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplan-
    Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: im Norden durch den Großenweder Weg, im Osten durch die bestehende Bebauung an den Straßen Nussbaumweg, Im Haselbusch und die Heinrich-Wahls-Straße, im Süden durch die Rotenburger Straße und im Westen durch die freie Feldmark.

    Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und befindet sich nordwestlich der Wintermoortrift (Verlängerung Schulstraße) im Bereich des Feldherrenhügels.

    Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren.

    Schneverdingen, 20.09.2017

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    L. S. gez. Meike Moog-Steffens