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    30.11.2017: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5
    „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen In den Eichenstrücken“

    - Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
    - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen In den Eichenstrücken“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen In den Eichenstrücken“ wird gemäß 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen In den Eichenstrücken“ einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen In den Eichenstrücken“ einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit

    vom 11.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018
    im
    Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Raum 110,

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Abweichend von § 13a Abs. 3 BauGB wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt  und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:

    • Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung

    Die Planungsgruppe Umwelt hat für den Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet – Ländliches Wohnen In den Eichenstrücken“ einen Umweltbericht erstellt, der zu dem Ergebnis kommt, dass den betroffenen Biotopen im Plangebiet für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse keine besondere Bedeutung zuzusprechen ist. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind keine essentiellen Lebensraumbestandteile planungsrelevanter Arten betroffen bzw. können Verbotstatbestände durch Vermeidungsmaßnahmen (Baumfällungen und Baufeldfreiräumung außerhalb der Vegetationszeit, Baumkontrollen auf Höhlen) ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung von im Bestand gefährdeter Arten bzw. streng geschützter Arten, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, kann somit ausgeschlossen werden. Aus der Eingriffsbilanzierung geht hervor, dass der Eingriff in Natur und Landschaft aufgrund der Aufwertung der Ackerflächen zu Grünland mehr als ausgeglichen wird (+ 979 Werteinheiten).

    Im Kernort und in den Ortschaften der Stadt Schneverdingen besteht ein anhaltender Bedarf an Wohnbauland. Vor allem in den Ortschaften ist seit einigen Jahren neben einer allgemeinen Wohnnutzung auch die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu verzeichnen, auf denen ergänzend zur Wohnnutzung auch eine Hobbytierhaltung, wie z.B. von Pferden, betrieben werden kann. Diese Form der Hobbytierhaltung ist jedoch in Reinen oder Allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig.

    Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Wohngebietes mit zulässiger Hobbytierhaltung zu schaffen. Mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes für Ländliches Wohnen wird die Sicherung der dörflichen Entwicklung angestrebt. Mit der Schaffung weiterer Wohnbaugrundstücke soll die Bevölkerungszahl der Ortschaft stabilisiert bzw. positiv entwickelt werden, um die vorhandene Infrastruktur effektiver nutzbar zu machen. 
     
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 14.050 m². Das beabsichtigte Sonstige Sondergebiet hat eine Größe von ca. 8.505 m² und ermöglicht ca. 5 bis 8 Baugrundstücke. Westlich zwischen Wald und Bebauung sind Weideflächen für die Tierhaltung vorgesehen.

    Im Sondergebiet erfolgt eine Zonierung, sodass wohngebietstypische Nutzungen nur in einem Bereich entlang der Straße Eichenstrücken zulässig sind. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung erlauben nur eine gelockerte Bebauung, die sich in den dörflichen Charakter einfügt. Die Zone westlich dieses Bereiches ist vornehmlich für bauliche Anlagen für die Tierhaltung und die Bewirtschaftung der privaten Weidefläche bestimmt, die als private Grünfläche festgesetzt ist. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße Eichenstrücken sowie einen bestehenden Wirtschaftsweg im Norden, der zusätzlich die Wald- und Weideflächen erschließt. Entlang des Waldes ist ein Brandschutzstreifen vorgesehen.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen In den Eichenstrücken“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Regionaldirektion Sulingen-Verden), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt:
    im Osten durch die Straße Eichenstrücken, im Norden und Süden durch die bestehende Bebauung an der Straße Eichenstrücken und im Osten durch eine zusammenhängende Waldfläche.

    Veröffentlichungsplan BPlan Wintermoor Nr. 5

    Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren und unter der Internetadresse uvp.niedersachsen.de.

    Schneverdingen, 30.11.2017

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens