Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 die 2. Änderungssatzung der Vergnügungsteuersatzung beschlossen.
Die Satzung wird nachfolgend bekannt gemacht:
2. Änderungssatzung der Vergnügungsteuersatzung
der Stadt Schneverdingen
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) und der §§ 1, 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz-tes (NKAG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 28.11.2017 die folgende 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Vergnügungsteuern beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Schneverdingen
1. In den Absätzen 2 und 3 des bisherigen § 7 wird die Ziffer „15“ durch die Ziffer „18“ ersetzt.
2. Der bisherige § 17 wird wie folgt geändert:
§ 17 erhält die folgende Fassung: „Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft, gleichzeitig tritt die Vergnügungsteuersatzung der Stadt Schneverdingen in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2015 in den geänderten Absätzen zu den §§ 7 und 17 zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.“
Artikel 2
Bekanntmachung
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vergnügungsteuersatzung in der geänderten Fassung bekannt zu machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Schneverdingen, 29.11.2017
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
Bürgermeisterin