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    23.02.2018: Bekanntmachung der Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin

    Gemäß § 81 Absatz 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 hat die Bürgermeisterin der Stadt Schneverdingen folgende Nebentätigkeiten nach § 81 Absatz 5 Satz 1 mitgeteilt:

    Geschäftsführerin der Wohnungsbau-, Ansiedlungs- und Fremdenverkehrsgesellschaft mbH (Stadt GmbH)

    Schneverdingen, 19.02.2018


    STADT SCHNEVERDINGEN
    Die Bürgermeisterin
    In Vertretung
    gez. Mark Söhnholz


    Hinweis: Die vollständige Mitteilung der Bürgermeisterin gegenüber dem Rat der Stadt Schneverdingen ist im Ratsinformationssystem als Vorlage zur Ratssitzung vom 28.11.2017 bereitgestellt.

     

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