Gemäß § 81 Absatz 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 hat die Bürgermeisterin der Stadt Schneverdingen folgende Nebentätigkeiten nach § 81 Absatz 5 Satz 1 mitgeteilt:
Geschäftsführerin der Wohnungsbau-, Ansiedlungs- und Fremdenverkehrsgesellschaft mbH (Stadt GmbH)
Schneverdingen, 19.02.2018
STADT SCHNEVERDINGEN
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Mark Söhnholz
Hinweis: Die vollständige Mitteilung der Bürgermeisterin gegenüber dem Rat der Stadt Schneverdingen ist im Ratsinformationssystem als Vorlage zur Ratssitzung vom 28.11.2017 bereitgestellt.