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    02.03.2018: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 den Feststellungsbeschluss für die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde) einschließlich Begründung und Umweltbericht gefasst. Mit Verfügung vom 06.02.2018 (Az.: 61.21.019.022) hat der Landkreis Heidekreis die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde) der Stadt Schneverdingen genehmigt. Die Genehmigungsverfügung wurde gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt.

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 82 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ in seiner Sitzung am 28.11.2017 gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes  (Wohnbauflächen Kuhlstücken - Beekenrahde) der Stadt Schneverdingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Jederman kann die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 109, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 sind jeweils eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

    Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Schneverdingen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ (Teilbereich 1) ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Großenweder Weg, im Osten durch die bestehende Bebauung an den Straßen Nussbaumweg, Im Haselbusch und der Heinrich-Wahls-Straße, im Süden durch die Rotenburger Straße und im Westen durch die freie Feldmark.

    Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 80 ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und befindet sich nordwestlich der Wintermoortrift (Verlängerung Schulstraße) im Bereich des Feldherrenhügels.

    Gemäß der §§ 6a und 10a BauGB sind die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 80 „Wohngebiet Kuhlstücken - Beekenrahde“ mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Veröffentlichungen gemäß §§ 6a und 10a BauGB - eingestellt.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 28.02.2018

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    L. S. gez. Meike Moog-Steffens