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    02.03.2018: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen in den Eichenstrücken“

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen in den Eichenstrücken“ in seiner Sitzung am 15.02.2018 gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.

    Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Abweichend von § 13a Abs. 3 BauGB wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen in den Eichenstrücken“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Der Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen in den Eichenstrücken“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird ab sofort im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 110, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, eine gemäß § 214 Abs. 2a Verletzung der beachtlichen Mängel im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen in den Eichenstrücken“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

    Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Schneverdingen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen in den Eichenstrücken“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Regionaldirektion Sulingen-Verden), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: Im Osten durch die Straße Eichenstrücken, im Norden und Süden durch die bestehende Bebauung an der Straße Eichenstrücken und im Westen durch eine zusammenhängende Waldfläche.

    Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich Umweltbericht unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Veröffentlichungen gemäß §§ 6a und 10a Baugesetzbuch - eingestellt. Über das Portal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de ist dieser Bebauungsplan mit der Begründung ebenfalls zugänglich.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 28.02.2018

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    L. S. gez. Meike Moog-Steffens

     

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