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    27.04.2018: Bekanntmachung Anmeldung Schulanfänger

    Anmeldung der Schulanfänger für die Grundschulen in Schneverdingen und Lünzen zum Schuljahr 2019/2020

    Am 1. August 2019 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis einschließlich 1. Oktober 2013 geboren sind und noch nicht die Schule besuchen.

    Die Anmeldung dieser Kinder erfolgt

    • in der Grundschule am Osterwald und in der Grundschule Lünzen
      am 15. und 16. Mai 2018 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr;
       
    • in der Grundschule in Hansahlen
      am 15. und 16. Mai 2018 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
       
    • in der Grundschule am Pietzmoor
      am 14. Mai 2018 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

    Die zuständigen Grundschulen haben die Eltern und die schulpflichtig werdenden Kinder schriftlich, mit genauem Termin, zur Schulanmeldung eingeladen. Eltern schulpflichtiger Kinder, die eine Einladung erhalten haben, setzen sich bitte mit dem Sekretariat der entsprechenden Schule in Verbindung.

    Nachstehend gebe ich die für die Anmeldung der Schulanfänger wichtige Einteilung der Schulbezirke und Informationen zu den „Ausgleichsgebieten“ bekannt:

    Innerhalb der Schulbezirke sind auch „Ausgleichsgebiete“ ausgewiesen, um bei einer offensichtlichen Unausgewogenheit der vorliegenden Schulanmeldungen im Verhältnis der drei Grundschulen im Kernort Schneverdingen und der vorhandenen Raumkapazitäten eine annähernd gleichmäßige Auslastung der Grundschulen zu erreichen.

    In diesen Fällen entscheidet die Stadt Schneverdingen als Schulträgerin im Benehmen mit den Grundschulen, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Ausgleichsgebiet außerhalb des regulär geltenden Schulbezirks in einer der anderen beiden Grundschulen erfolgt.

    Die Entscheidung erfolgt anhand objektiver Kriterien. Hierbei sind unter anderem Geschwisterkinder und Schulweglänge zu berücksichtigen. Unbillige Härten sind zu vermeiden.

    Schulbezirk der Grundschule in Hansahlen mit Ausgleichsgebiet, Am Jordan 7-9

    Schulbezirk der Grundschule in Hansahlen ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen nördlich und westlich der nachstehend beschriebenen Linie:

    • Großenweder Weg bis Regenrückhaltebecken (Haus-Nr. 28)/Schmetterlingsweg ausschließlich, westwärts ab Regenrückhaltebecken/Schmetterlingsweg (einschließlich)
    • Marktstraße (ausschließlich)
    • Sandstraße ungerade Haus-Nummern bis 7, gerade Haus-Nummern bis 8
    • Schulstraße (einschließlich)
    • sowie die Ortschaften Insel (ausgenommen Ortsteile Barrl und Reinsehlen) und Wesseloh.


    Ausgleichsgebiet zur Grundschule am Osterwald:

    In der Reihenfolge:
    a) Schulstraße im Kernort und/oder Ortschaft Wesseloh
    b) Ortschaft Insel

    Schulbezirk der Grundschule am Osterwald, Osterwaldweg 13

    Schulbezirk der Grundschule am Osterwald ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen südlich bzw. östlich der Linie, wie er für den Schulbezirk der Grundschule in Hansahlen beschrieben ist.

    Im Osten wird der Schulbezirk begrenzt südlich der Straße Osterwaldweg durch die Bahnlinie und nördlich der Straße Osterwaldweg durch die Stockholmer Straße (einschließlich).

    Zum Schulbezirk gehören ferner die Ortschaften Ehrhorn und Wintermoor und von der Ortschaft Insel die Ortsteile Barrl und Reinsehlen.

    Schulbezirk der Grundschule am Pietzmoor mit Ausgleichsgebiet, Ernst-Dax-Straße 5-7

    Schulbezirk der Grundschule am Pietzmoor ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen östlich der Grenze, wie sie für die Grundschule am Osterwald beschrieben ist sowie die Ortschaften Heber und Langeloh.

    Ausgleichsgebiet zur Grundschule am Osterwald:

    Die Straßen Fritz-Reuter-Straße, Margarete-Czech-Straße, Klaus-Groth-Straße (ungerade bis 3, gerade bis 10), Bockheberer Weg (ungerade bis 7, gerade bis 10 a) und Tannenweg.

    Schulbezirk der Grundschule Lünzen, Am Obstgarten 2

    Schulbezirk der Grundschule Lünzen sind die Ortschaften Großenwede, Lünzen Schülern und Zahrensen.

    Die Schülerinnen und Schüler aus der Ortschaft Grauen der Gemeinde Neuenkirchen sind zum Besuch der Grundschule Lünzen berechtigt.

    Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes (Stammbuch der Familie) mitzubringen. Alleinerziehende Elternteile sollen das ihnen zustehende Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachweisen.

    Schneverdingen, 25. April 2018

    STADT SCHNEVERDINGEN
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

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