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    22.05.2018: Bekanntmachung Vorschlagsliste Schöffenwahl 2019 - 2023

    Bekanntmachung

    über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
    für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
    gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfahrensgesetzes

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zugestimmt.

    Die Vorschlagsliste wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit

    vom 29.05.2018 bis einschließlich 05.06.2018

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Fachbereich III-60 Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung, Raum 006, öffentlich ausgelegt.

    Gegen die Vorschlagsliste kann jedermann innerhalb einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist bei der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Bergründung erheben, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgeommen worden sind, die nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

    Schneverdingen, 18.05.2018

    STADT SCHNEVERDINGEN
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

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