S c h l u s s f e s t s t e l l u n g
Das Flurbereinigungsverfahren Ostervesede, Landkreis Rotenburg (Wümme) wird hiermit abgeschlossen.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ostervesede, Landkreis Rotenburg (Wümme) erlischt, da ihre Aufgaben abgeschlossen sind (§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg -Geschäftsstelle Verden-, Eitzer Str. 34, 27283 Verden, erhoben werden (§ 141 Abs. 1 FlurbG i.V.m. §§ 68 – 73 VwGO).
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage der Bekanntmachung.
Hinweis:
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen“.
Verden, den 27.06.2018
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftstelle Verden
gez. Brumund (L.S.)
Vorstehende Schlussfeststellung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Geschäftsstelle Verden - vom 27.06.2018 wird hiermit bekanntgemacht.
Schneverdingen, den 12.07.2018
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Mark Söhnholz
Erster Stadtrat