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    05.10.2018: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Gewerbeflächen Südring)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“

    - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Gewerbeflächen Südring) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“ beschlossen. 

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu dem die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen werden die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    8. Oktober 2018 bis einschließlich 8. November 2018
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Raum 109

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert. 

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanungen verfügbar:

    • Gruppe Freiraumplanung, Langenhagen (2018): Umweltbericht
      Neben einer Bestandsaufnahme und einer Prognose des Umweltzustandes wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffes in Natur und Landschaft ermittelt. Ergänzend zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Teilbereiches 1 werden im Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 83 naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen festgesetzt.

      In einer im Umweltbericht enthaltenen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass eine Betroffenheit von europarechtlich geschützten Arten (Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 EU-VS-RL) durch das geplante Vorhaben für die Vogelarten Bluthänfling und Goldammer vorliegt. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Brutquartieren dieser Arten wird eine Baum-Strauchhecke im Plangebiet angelegt. Innerhalb des Plangebietes vorhandene Bäume mit Quartierpotential für Fledermäuse werden erhalten. Zur Vermeidung von Individuenverlusten und zur Verhinderung des Einwanderns von Amphibien in das Plangebiet werden Teile des Gewerbegebietes während der Bauzeit amphibiendicht abgezäunt. Für den Verlust einer Waldfläche (Weihnachtsbaumplantage) werden Ersatzaufforstungen im Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 83 festgesetzt.

      Bestandteil des Umweltberichtes ist eine Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Natura 2000 Gebietes DE 2725-301 „Lüneburger Heide“ (FFH-Vorprüfung). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund kann auf die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
       
    • Geodienste GmbH, (2015): Geplante Erweiterung Gewerbegebiet Süd der Stadt Schneverdingen - Hydrogeologische Erstbewertung
      Die Vereinbarkeit der Gewerbegebietsausweisung mit den Zielen der Trinkwassergewinnung (Wasserschutzgebiet Zone IIIA der Heidjers Stadtwerke) wurde in einem geohydrologischen Gutachten nachgewiesen. Die Erlaubnis zur Ausweisung eines Gewerbegebietes im Wasserschutzgebiet wurde auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Heidekreis erteilt.
       
    • Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH, (2013): Baugrunduntersuchung und Beurteilung der Bodenverhältnisse und der chemischen Belastung der Aushubböden
      Aus den Ergebnissen dieser Bodenuntersuchung geht hervor, dass eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet aufgrund schlecht wasserdurchlässiger Böden nicht oder nur erschwert erfolgen kann. Aus diesem Grund ist das anfallende Niederschlagswasser der privaten Bauflächen und öffentlichen Straßenverkehrsflächen einem Vorfluter (Veerse) zuzuführen. Da dies nur zeitverzögert erfolgen kann, werden entsprechende Regenwasserrückhaltebecken vorgesehen.
       
    • Dipl.-Ing. Helmut Heuer-Jungemann, (2017): Anschluss Gewerbegebiet Schneverdingen Süd und Einleitung in die Veerse südlich Gallhorn – Hydraulischer Nachweis
      Die geplante zeitverzögerte Einleitung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers in die Veerse hat keine negativen Auswirkungen auf das Fließgewässer und die anliegenden Flächen unterhalb. Die Gewässerprofile und Querbauwerke sind ausreichend leistungsfähig, um die angesetzten Abflüsse und die zusätzliche Wassermenge abzuführen.
       
    • TÜV Nord Umweltschutz (2018): Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Südring in Schneverdingen
      Zum Schutz der umgebenden Wohnnutzung im Ortsteil Gallhorn werden auf Grundlage der Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung Schall-Emissionskontingente im Bebauungsplan Nr. 83 festgesetzt, die seitens der gewerblichen Nutzung einzuhalten sind. Zum Schutz vor Schienenverkehrslärm werden Schalldämmmaße für Außenbauteile von ausnahmsweise zulässigen Wohnungen und für Büroräume etc. festgesetzt.

    Ziel der o.g. Bauleitpläne ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, das bestehende Gewerbegebiet „Südring“ entsprechend dem ermittelten Bedarf in südliche Richtung zu erweitern. Mit dem in Planung genommenen Areal können ca. 30 - 40 Gewerbegrundstücke in ortsüblicher Größe bereitgestellt werden. Hierzu ist die Überplanung von Ackerflächen, Grünland und einer Weihnachtsbaumplantage beabsichtigt. Die bereits geltenden Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung des bestehenden Gewerbegebiets „Südring“ werden für die Erweiterungsflächen im Wesentlichen übernommen. Die verkehrliche Erschließung der Gewerbegebietserweiterung erfolgt über die Anbindung einer durchgängigen Planstraße an die bestehenden Stadtstraßen Gallhorner Flatt und Gallhorner Weg. Aus Gründen des Brandschutzes, zur Vermeidung von Störungen des Fledermausbestandes und aufgrund ihrer stadtgestalterischen Funktionen wird mit den neuen Gewerbeflächen ein entsprechender Schutzabstand zu den Waldbeständen im Ortsteil Gallhorn eingehalten. Für einen Teilabschnitt des im Süden des Plangebietes verlaufenden Fließgewässers Veerse sind Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen. In einem Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 83 werden naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Als Ersatzmaßnahme ist die Entwicklung von Acker zu Grünland sowie eine Ersatzaufforstung im Bereich des sog. Feldherrenhügels nördlich des Kernortes vorgesehen.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Teilbereiches 1 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-Ausschnitten (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: im Norden durch die vorhandenen Gewerbebetriebe und Betriebsflächen des Gewerbegebietes Südring an den Straßen Gallhorner Flatt und Gallhorner Weg, im Osten durch die Flächen der Eisenbahnstrecke Buchholz (Nordheide) - Hannover, im Süden durch ein Areal beidseits des Fließgewässers Veerse und im Westen durch die Siedlungs- und Waldflächen vom Ortsteil Gallhorn.

     Geltungsbereich 54. Flächennutzungsplan

     Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 83 Teilbereich 1

    Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau) ist schwarz umrandet und befindet sich nördlich des zentralen Siedlungsgefüges der Stadt Schneverdingen. Es handelt sich um eine Teilfläche des Flurstückes 002/018, Flur 2, Gemarkung Schneverdingen.

     Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 83 Teilbereich 2

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen. Die Planunterlagen können unter der o. g. Internetadresse unter der Rubrik Stadt & Politik, Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren - eingesehen werden.

    Schneverdingen, 01.10.2018

    STADT SCHNEVERDINGEN
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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