Bekanntmachung
Zulassungsverfahren für die Grundwasserförderung durch die Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) aus Brunnen der Fassungen Nordheide Ost, Nordheide West und Schierhorn
Auslegung der Entscheidung (§9 Abs. 2 UVPG 2010 i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG)
Mit Bescheid vom 03. April 2019 (Az.: 72.3-2018-00005) hat der Landkreis Harburg als Untere Wasserbehörde der Hamburger Wasserwerke GmbH die gehobene Erlaubnis erteilt, bis zum Jahr 2048 im Mittel 16,1 Millionen m³ Grundwasser pro Jahr zum Zwecke der Trink- und Brauchwasserversorgung aus 38 Förderbrunnen zu fördern.
Je eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis liegt mit einer Ausfertigung der Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde gelegt worden sind, in der Zeit vom 07.05.2019 bis einschließlich 20.05.2019
bei folgenden Stellen während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
- Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen
- Gemeinde Bispingen, Borsteler Straße 4-6, 29646 Bispingen
Zusätzlich kann der Erlaubnisbescheid und die Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde gelegt worden sind, über die Internetseite http://www.landkreis-harburg.de/hww eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Stadt Schneverdingen, den 12.04.2019
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens
Gemeinde Bispingen, den 12.04.2019
Der Bürgermeister
gez. Dr. Jens Bülthuis