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    25.05.2019: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Gewerbeflächen Südring)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“

    Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 13.05.2019 die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Gewerbeflächen Südring) und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“ einschließlich jeweiliger Begründung und Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die o. g. Planentwürfe mit jeweiliger Begründung und Umweltbericht in der Zeit

    vom 5. Juni 2019 bis einschließlich 5. Juli 2019
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 108,

    öffentlich ausliegen.

    Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden

    von montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    von montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    die Planentwürfe mit jeweiliger Begründung und Umweltbericht von jedermann eingesehen und auf Wunsch erläutert werden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind für die o. g. Bauleitplanungen verfügbar:

    • Gruppe Freiraumplanung, Langenhagen (2018): Umweltbericht
      Neben einer Bestandsaufnahme und einer Prognose des Umweltzustandes wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffes in Natur und Landschaft ermittelt. Ergänzend zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Teilbereiches 1 werden im Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 83 Ersatzmaßnahmen festgesetzt.

      In einer im Umweltbericht enthaltenen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass eine Betroffenheit von europarechtlich geschützten Arten (Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 EU-VS-RL) durch das geplante Vorhaben für die Vogelarten Bluthänfling und Goldammer vorliegt. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Brutquartieren dieser Arten wird eine Baum-Strauchhecke im Plangebiet angelegt. Innerhalb des Plangebietes vorhandene Bäume mit Quartierpotential für Fledermäuse werden erhalten. Zur Vermeidung von Individuenverlusten und zur Verhinderung des Einwanderns von Amphibien in das Plangebiet werden Teile des Gewerbegebietes während der Bauzeit amphibiendicht abgezäunt. Für den Verlust einer Waldfläche (Weihnachtsbaumplantage) werden Ersatzaufforstungen im Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 83 festgesetzt.

      Bestandteil des Umweltberichtes ist eine Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Natura 2000 Gebietes DE 2725-301 „Lüneburger Heide“ (FFH-Vorprüfung). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund kann auf die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
       
    • Geodienste GmbH, (2015): Erweiterung Gewerbegebiet Südring - Hydrogeologische Erstbewertung
      Die Vereinbarkeit der Gewerbegebietsausweisung mit den Zielen der Trinkwassergewinnung (Wasserschutzgebiet Zone IIIA der Heidjers Stadtwerke) wurde in einem geohydrologischen Gutachten nachgewiesen. Die Erlaubnis zur Ausweisung eines Gewerbegebietes im Wasserschutzgebiet wurde auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Heidekreis erteilt.
       
    • Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH, (2013): Baugrunduntersuchung und Beurteilung der Bodenverhältnisse und der chemischen Belastung der Aushubböden
      Aus den Ergebnissen dieser Bodenuntersuchung geht hervor, dass eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet aufgrund schlecht wasserdurchlässiger Böden nicht oder nur erschwert erfolgen kann. Aus diesem Grund ist das anfallende Niederschlagswasser der privaten Bauflächen und öffentlichen Straßenverkehrsflächen einem Vorfluter (Veerse) zuzuführen. Da dies nur zeitverzögert erfolgen kann, werden entsprechende Regenwasserrückhaltebecken vorgesehen.

      Dipl.-Ing. Helmut Heuer-Jungemann, (2017): Anschluss Erweiterung Gewerbegebiet Südring und Einleitung in die Veerse südlich Gallhorn – Hydraulischer Nachweis

      Die geplante zeitverzögerte Einleitung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers in die Veerse hat keine negativen Auswirkungen auf das Fließgewässer und die anliegenden Flächen unterhalb. Die Gewässerprofile und Querbauwerke sind ausreichend leistungsfähig, um die angesetzten Abflüsse und die zusätzliche Wassermenge abzuführen.
       
    • TÜV Nord Umweltschutz (2018): Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Südring in Schneverdingen
      Zum Schutz der umgebenden Wohnnutzung im Ortsteil Gallhorn werden auf Grundlage der Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung Schall-Emissionskontingente im Bebauungsplan Nr. 83 festgesetzt, die seitens der gewerblichen Nutzung einzuhalten sind.

      Zum Schutz vor Schienenverkehrslärm werden Schalldämmmaße für Außenbauteile von ausnahmsweise zulässigen Wohnungen und für Büroräume etc. festgesetzt.
       
    • Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover (2019): Verkehrsuntersuchung
      Aus der Verkehrsuntersuchung geht hervor, dass die Verkehrsknotenpunkte Gustav-Bosselmann-Ring/Schülerner Straße/Hemsener Weg/Verdener Straße sowie Heidkampsweg/Heberer Straße über eine sehr gute bzw. gute Leistungsfähigkeit im Planfall 2030 verfügen und aus der Erweiterung des Gewerbegebietes Südring keine Notwendigkeit für einen Umbau dieser Knotenpunkte resultiert.

    Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen vor:

    • Erschütterungen durch Bahnverkehr
      Schädliche Umwelteinwirkung durch Erschütterungen, Deckenschwingungen oder sekundären Luftschall aufgrund des Bahnverkehrs auf der DB-Schienenstrecke 1712 sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Bauliche Maßnahmen am Gleiskörper und an Gewerbebauten sind daher nicht notwendig.
       
    • Einsatz von Herbizid
      Bei der Entwicklung von Ackerflächen zu Grünland als Ersatzmaßnahme wurde die Zulässigkeit eines Herbizideinsatzes gefordert.
       
    • Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen
      Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Erweiterung des Gewerbegebietes und für Kompensationsmaßnahmen wird bedauert.
       
    • Neuanpflanzungen an Bahngleisen
      Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Es ist die DB Richtlinie (Riel) 882 „Handbuch Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle" zu beachten.
       
    • Erdgastransportleitung
      Eine Bepflanzung des Schutzstreifens entlang der vorhandenen Erdgastransportleitung mit Bäumen, Sträuchern oder Hecken ist unzulässig.

    Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.

    Ziel der o. g. Bauleitpläne ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, das bestehende Gewerbegebiet „Südring“ entsprechend dem ermittelten Bedarf in südliche Richtung zu erweitern. Mit dem in Planung genommenen Areal können ca. 30 - 40 Gewerbegrundstücke in ortsüblicher Größe bereitgestellt werden. Hierzu ist die Überplanung von Ackerflächen, Grünland und einer Weihnachtsbaumplantage beabsichtigt. Die bereits geltenden Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung des bestehenden Gewerbegebiets „Südring“ werden für die Erweiterungsflächen im Wesentlichen übernommen. Die verkehrliche Erschließung der Gewerbegebietserweiterung erfolgt über die Anbindung einer durchgängigen Planstraße an die bestehenden Stadtstraßen Gallhorner Flatt und Gallhorner Weg. Aus Gründen des Brandschutzes, zur Vermeidung von Störungen des Fledermausbestandes und aufgrund ihrer stadtgestalterischen Funktionen wird mit den neuen Gewerbeflächen ein entsprechender Schutzabstand zu den Waldbeständen im Ortsteil Gallhorn eingehalten. Für einen Teilabschnitt des im Süden des Plangebietes verlaufenden Fließgewässers Veerse sind Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen. In einem Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 83 werden naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Als Ersatzmaßnahme ist die Entwicklung von Acker zu Grünland sowie eine Ersatzaufforstung im Bereich des sogenannten Feldherrenhügels nördlich des Kernortes vorgesehen.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sind.

    Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Teilbereiches 1 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-Ausschnitten (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: im Norden durch die vorhandenen Gewerbebetriebe und Betriebsflächen des Gewerbegebietes Südring an den Straßen Gallhorner Flatt und Gallhorner Weg, im Osten durch die Flächen der Eisenbahnstrecke Buchholz (Nordheide) - Hannover, im Süden durch ein Areal beidseits des Fließgewässers Veerse und im Westen durch die Siedlungs- und Waldflächen des Ortsteils Gallhorn.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau) ist schwarz umrandet und befindet sich nördlich des zentralen Siedlungsgefüges der Stadt Schneverdingen. Es handelt sich um eine Teilfläche des Flurstückes 002/018, Flur 2, Gemarkung Schneverdingen.

     

     

     

     

     

     

     

     

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Die Planunterlagen, die Begründung sowie Anlagen der Begründung stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Schneverdingen, 22.05.2019

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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