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    Unternehmensflurbereinigung Heber

    Bekanntmachung

    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Anhörung der Beteiligten

    I. Erläuterungstermin
    In der Unternehmensflurbereinigung Heber, Landkreis Heidekreis wird gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ) vom 16.03.1976 ( BGBl. I S. 547 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Termine auf
     
    Mittwoch, den 09.10.2019 von 13:00 bis 19:00 Uhr und  
    Donnerstag den 10.10.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr
    im Feuerwehrgerätehaus, Elly- Heuss-Knapp Straße 4, 29640 Schneverdingen - Heber

    anberaumt, zu dem hiermit geladen wird.

    II. Anhörungstermin
    Zur Anhörung der Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte gem. § 10 FlurbG) werden Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg – Geschäftsstelle Verden –

    Donnerstag den 10.10.2019 von 13:00 bis 14:00 Uhr
    im Feuerwehrgerätehaus, Elly- Heuss-Knapp Straße 4, 29640 Schneverdingen - Heber

    anwesend sein.

    Widersprüche der Beteiligten gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan können gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin am 10.10.2019 von 13:00 bis 14:00 Uhr vorgebracht werden. Hierauf wird besonders hingewiesen.

    Allgemeine Infomationen

    Der textliche Teil des Flurbereinigungsplanes und eine Übersichtskarte der neuen Grundstücke liegen in der Zeit vom 23.09.2019 bis zum 08.10.2019 im Zimmer 104, EG im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Bürostunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

    Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan für seine jeweilige Ordnungsnummer. Bei Wahrnehmung des vorgenannten Termins werden die Teilnehmer gebeten, den zugestellten Auszug mitzubringen.

    Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung der oben genannten Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und die Unterschrift amtlich beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg – Geschäftsstelle Verden zu beziehen bzw. liegen im Rathaus der Stadt Schneverdingen vor.

    Hinweis:

    Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen“.

    Im Auftrage
    (Brumund) L. S.



    Vorstehende Ladung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 03.09.2019 wird hiermit bekanntgegeben:

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    In Vertretung
    gez. Mark Söhnholz (L.S.)

    Kontakt