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    28.09.2019: Bekanntmachung Landschaftsschutzgebiet "Böhmeaue"

    Bekanntmachung

    Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Böhmeaue“

    Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes 77 „Böhme“ als Landschaftsschutzgebiet „Böhmeaue“ auszuweisen.

    Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung, in der Zeit vom

    14.10.2019 bis einschließlich 18.11.2019
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 111,

    während der Dienststunden

    montags bis freitags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
    donnerstags 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

    sowie beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr, aus.

    Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite des Heidekreises www.heidekreis.de unter der Rubrik „Umwelt und Verkehr, Natur und Landschaftsschutz, Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht und können dort ebenfalls bis zum 18.11.2019 eingesehen werden.

    Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit im Rathaus der Stadt Schneverdingen oder beim Landkreis Heidekreis den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.

    Schneverdingen, 25.09.2019

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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