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    08.04.2020: Naturschutzgebiet "Lüneburger Heide"

    Bekanntmachung
    Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“


    Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, das FFH-Gebiet 70 „Lüneburger Heide“ sowie das EU-Vogelschutz- (VSG-) Gebiet Nr. 24 “Lüneburger Heide“ als Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ (Gebiet der Städte Schneverdingen und Soltau sowie der Gemeinde Bispingen im Landkreis Heidekreis und der Stadt Buchholz in der Nordheide, der Samtgemeinden Hanstedt und Tostedt im Landkreis Harburg) auszuweisen und hierfür die bereits bestehende Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ in den Landkreisen Harburg und Soltau Fallingbostel vom 17. Juni 1993 den notwendigen FFH-Inhalten anzupassen.

    Federführend zuständig für die Anpassung der Verordnung und das damit verbundene Auslegungs- und Beteiligungsverfahren ist gemäß Erl. d. MU v. 21.02.2020 der Landkreis Heidekreis.

    In dem bereits am 16.03.2020 eingeleiteten öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren ist es durch notwendige Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Epidemie zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zu faktischen Schließungen in den Kommunalverwaltungen gekommen.

    Der Entwurf der Verordnung liegt daher gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSch) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung,

    weiter bis zum 25.05.2020

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Telefon-Nr. 05193 93-0, Raum 109,

    während der Dienststunden

    montags bis freitags
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    donnerstags
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    öffentlich aus.

    Infolge der Kontaktbeschränkungen zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2), werden die Unterlagen in einem Raum nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, Telefon-Nr. 05193 930, während der obengenannten Zeiten bereitgestellt.

    Weiterhin bleiben die Unterlagen auf der Internetseite des Landkreises Heidekreis www.heidekreis.de unter der Rubrik „Umwelt und Verkehr, Natur und Landschaftsschutz, Schutzgebietsplanungen“ und auf der Internetseite des Landkreises Harburg unter www.landkreis-harburg.de/nsglueneburgerheide veröffentlicht und können dort ebenfalls bis zum 25.05.2020 weiter eingesehen werden.

    Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit im Rathaus der Stadt Schneverdingen sowie beim Landkreis Heidekreis nach vorheriger Terminvereinbarung den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.

    Schneverdingen, 06.04.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

     

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