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    11.04.2020: Interessenbekundungsverfahren Kindertagesstätte

    Bekanntmachung
    über die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft einer Kindertagesstätte in Schneverdingen

    Die Stadt Schneverdingen beabsichtigt den Neubau einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Stockholmer Straße in Schneverdingen. Der Betrieb der Kindertagesstätte soll an einen freien Träger vergeben werden, der in die Planung der Einrichtung einbezogen wird.

    Interessierte Träger werden gebeten, ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb der geplanten Kindertagesstätte zu bekunden.

    Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie im Internet unter www.schneverdingen.de.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF handelt.

    Schneverdingen, 11.04.2020

    STADT SCHNEVERDINGEN
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

     


    Informationen zum
    Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte in Schneverdingen

    Die Stadt Schneverdingen beabsichtigt den Neubau einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Stockholmer Straße in Schneverdingen. Der Betrieb der Kindertagesstätte soll an einen freien Träger vergeben werden, der in die Planung der Einrichtung einbezogen wird.

    1.    Merkmale der zu betreibenden Kindertagesstätte

    1.1.    Geplant ist der Neubau einer Einrichtung für 2 Krippengruppen mit je 15 Plätzen und 3 Elementargruppen mit je 25 Plätzen (ggfs. mit der Option, eine Gruppe als Integrationsgruppe einzurichten) einschließlich erforderlicher Nebenräume sowie entsprechendem Außengelände. Die Öffnungs- und Betreuungszeiten sind bedarfsorientiert festzulegen.

    1.2.    Die Fertigstellung ist zum 31.07.2022 geplant.

    1.3.    Die Bauunterhaltung und die Unterhaltung der Außenanlagen erfolgt durch die Stadt Schneverdingen.

    2.    Merkmale des zukünftigen Trägers der Einrichtung

    2.1.    Der Träger besitzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

    2.2.    Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersächsischen (KiTaG). Die inhaltlich- konzeptionelle Ausrichtung orientiert sich am Niedersächsischen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung sowie den Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Es wäre wünschenswert, wenn einer der Schwerpunkte der konzeptionellen Ausrichtung in dem Bereich der Bewegungserziehung liegen würde.

    2.3.    Der freie Träger bedarf einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.

    3.    Sonstige Angaben

    3.1.    Abschluss eines Betriebsführungsvertrages mit der Stadt Schneverdingen.

    3.2.    Die Elternbeiträge werden einheitlich durch die Stadt Schneverdingen festgelegt und sind bindend.

    3.3.    Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Stadt Schneverdingen und der für diesen Zweck gegründeten Arbeitsgruppe.

    3.4.    Der Träger stellt das erforderliche Personal ein. Die maximale Defizitabdeckung für den Personalaufwand durch die Stadt Schneverdingen richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVÖD SUE).
     
    3.5.    Der Träger legt eine Finanzplanung für den Betrieb der Kindertagesstätte vor.

    4.    Inhalte der Interessenbekundung

    Entsprechend der Ziffern 1 – 3 enthält eine vollständige Interessenbekundung folgende Unterlagen:

    -    Nachweis gemäß § 75 SGB VIII

    -    Pädagogisches Konzept

    -    Betreiberkonzept zu folgenden Punkten:
    Qualitätsmanagement, Weiterbildung, Elternarbeit, Bildungsübergänge, Gewährleistung langfristiger Personalvertretung

    -    Entwurf einer Finanzplanung für den laufenden Betrieb über ein Kalenderjahr

    -    Raumkonzept für die neue 5-gruppige Kindertagesstätte nach Art und Größe der Räume

    5.    Fristen

    Die Interessenbekundung ist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „ Trägerschaft Kindertagesstätte“, bis zum 12.05.2020 bei der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, einzureichen.


    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF handelt.


    Anlagen

      Lageplan des Standortes der Kindertagesstätte

     

    Kontakt