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    09.12.2020: Bekanntmachung von Satzungsänderungen anlässlich § 2b Umsatzsteuergesetz

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Satzungsänderungen mit Regelungen zur Umsatzsteuer anlässlich § 2b UStG beschlossen:

    • Satzung der Stadt Schneverdingen zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Schneverdingen vom 12.12.1988
       
    • Satzung der Stadt Schneverdingen zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) für den Ortsteil Schneverdingen vom 05.12.1975
       
    • 1. Änderung des Kostentarifs für die Inanspruchnahme von Standplätzen auf den Wochenmärkten und Jahrmärkten in der Stadt Schneverdingen (Marktkostentarif) vom 11.09.2001

    Die Satzungen werden nachfolgend bekannt gemacht:


    Satzung der Stadt Schneverdingen zur 3. Änderung der Satzung
    über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Schneverdingen vom 12.12.1988

    Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBI. S.244) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2017 (Nds. GVBI. 2017, S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBI. S. 309) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

    § 1

    Im § 2 (Gebührenhöhe) wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:

    „(3) Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“

    § 2

    Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

    Schneverdingen, 03.12.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S)


    Satzung der Stadt Schneverdingen zur 3. Änderung der Satzung
    über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)
    für den Ortsteil Schneverdingen vom 05.12.1975

    Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge- setztes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBI. S.244) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalab- gabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2017 (Nds. GVBI. 2017, S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBI. S. 309) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

    § 1

    Im § 4 (Beitragshöhe) wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

    „(4) Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“

    § 2

    Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

    Schneverdingen, 03.12.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S)


    1. Änderung des Kostentarifs für die Inanspruchnahme von Standplätzen auf den Wochenmärkten und Jahrmärkten in der Stadt Schneverdingen (Marktkostentarif)

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Änderung des Kostentarifs für die Inanspruchnahme von Standplätzen auf den Wochenmärkten und Jahrmärkten in der Stadt Schneverdingen (Marktkostentarif) gemäß § 12 der Marktordnung beschlossen:

    § 1

    Es wird folgender § 4 Umsatzsteuer eingefügt:

    „Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“

    § 2

    Diese Änderung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

    Schneverdingen, 03.12.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)