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    20.04.2021: Bekanntmachung der Änderung der Abgabensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung

    Am 09.12.2020 wurde die unten stehende Änderungssatzung mit der offensichtlich unrichtigen Bezeichnung "Abwasserbeseitigung" statt "Schmutzwasserbeseitigung" veröffentlicht.

    Die berichtigte Änderungssatzung wird nachfolgend bekannt gemacht:

    Satzung der Stadt Schneverdingen zur 8. Änderung der
    Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
    für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Schneverdingen
    (Abgabensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung) vom 01.06.1992

    Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBI. S.244) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2017 (Nds. GVBI. 2017, S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBI. S. 309) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

    § 1

    Der § 13 Abs. 1 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:

    Die Schmutzwassergebühr für jeden vollen Kubikmeter Schmutzwasser, der in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird,
    beträgt 2,73 EUR.

    § 2

    Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

    Schneverdingen, den 08.03.2021

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)



    09.12.2020: Bekanntmachung der Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat am 03.12.2020 die 8. Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen.

    Die Satzungsänderung wird nachfolgend bekannt gemacht:

    Satzung der Stadt Schneverdingen zur 8. Änderung der
    Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
    für die Abwasserbeseitigung der Stadt Schneverdingen
    (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 01.06.1992

    Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBI. S.244) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2017 (Nds. GVBI. 2017, S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBI. S. 309) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

    § 1

    Der § 13 Abs. 1 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:

    Die Schmutzwassergebühr für jeden vollen Kubikmeter Schmutzwasser, der in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird,
    beträgt 2,73 EUR.

    § 2

    Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

    Schneverdingen, den 03.12.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)


     

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