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    06.03.2021: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Wohngebiet Halmsrahde“
    Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Wohngebiet Halmsrahde“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; das Monitoring gemäß § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

    Ziel der oben genannten Änderung des Bebauungsplanes ist es, die örtlichen Bauvorschriften um eine Festsetzung zur Höhe der Einfriedungen innerhalb der den öffentlichen Straßenverkehrsflächen direkt angrenzenden nicht überbaubaren Grundstücksflächen zu erweitern sowie einen nachrichtlichen Hinweis zu den nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke hinzuzufügen.

    Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Wohngebiet Halmsrahde“ mit Begründung in der Zeit vom

    16.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Raum 108,

    öffentlich ausliegt.

    Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden

    von montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
    von montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
    donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen und auf Wunsch erläutert werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.

    Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Derzeit sieht die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Kontaktverbote im öffentlichen Raum vor. Jede Person hat in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten (§ 2 Absatz 2 Satz 1 der vorgenannten Verordnung). Es gelten die ausgehängten Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensvorschriften. Grundsätzlich besteht Maskenpflicht innerhalb des Rathauses. Nach Einnahme eines Sitzplatzes darf die Maske abgenommen werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an merle.panning@schneverdingen.de abgegeben werden.

    Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sind.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Wohngebiet Halmsrahde“, ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskataster-informationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch den Zahrenser Weg, im Osten durch die freie Feldmark (Flurbezeichnung Up`n Stuk), im Süden durch den Stukreithsweg und im Westen durch öffentliche Grünflächen mit Regenwasserrückhaltebecken am Gustav-Bosselmann-Ring.

    BP 84 1. Änderung - Lageplan Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

    Die Planunterlage und Begründung stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten erhalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen/ Bauleitplanung.

    Schneverdingen, 03.03.2021

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

     

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