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    18.03.2021: Bürgerentscheid Heidekreisklinikum - Bekanntmachung

    Gemeinsame Abstimmungsbekanntmachung
    der Kommunen Schneverdingen und Bispingen

    über die Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis
    und die Erteilung von Stimmscheinen
    für den Bürgerentscheid zum Heidekreisklinikum am 18.04.2021

    1. Die Abstimmungsverzeichnisse zur Abstimmung für den Bürgerentscheid zum Heidekreisklinikum können in der Zeit vom 29.03. bis 01.04.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten nach Terminabsprache eingesehen werden:

    für die Gemeinde Bispingen in Bispingen,
    Rathaus, Borsteler Straße 4/6, Bürgerbüro,

    für die Stadt Schneverdingen in Schneverdingen,
    Rathaus, Schulstraße 3, Bürgerbüro.

    Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

    Abstimmungsberechtigte Personen haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten in dem genannten Zeitraum zu überprüfen.
    Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.

    2. Anträge auf Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses können bis zum Ablauf der Einsichtnahmefrist, spätestens am 01.04.2021 bis 18:00 Uhr bei der jeweiligen oben genannten Gemeinde (Ziffer 1) schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt werden. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

    3. Abstimmungsberechtigte Personen, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 28.03.2021 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Eine Person, die keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss das Abstimmungsverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, dass sie ihr Abstimmungsrecht nicht ausüben kann. Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Stimmschein hat.

    4. Einen Stimmschein erhält auf Antrag
    4.1 eine in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person,
    4.2 eine nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person,

    a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses versäumt hat,
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.

    4.3 Stimmscheine können bis zum 16.04.2021, 13:00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Fernmündliche Anträge oder Anträge per SMS sind nicht zulässig.

    Nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Personen können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die stimmberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist.
    Verlorene Stimmscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Stimmschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Abstimmung, 12:00 Uhr, ein neuer Stimmschein erteilt werden.

    5. Abstimmungsberechtigte mit Stimmschein können an der Abstimmung durch Briefabstimmung oder in einem Abstimmungsraum innerhalb des Heidekreises unter Vorlage des Stimmscheins teilnehmen. Bei der Briefabstimmung hat die abstimmende Person im verschlossenen Abstimmungsbriefumschlag
    1. ihren Stimmschein
    2. den Stimmzettel in einem besonderen verschlossenen Umschlag
    so rechtzeitig der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Abstimmungsleitung zuzuleiten, dass der Abstimmungsbrief spätestens am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Abstimmungsleitung in der Vogteistraße 19, Bad Fallingbostel abgegeben werden.

    Nähere Hinweise darüber, wie die abstimmende Person die Briefabstimmung auszuüben hat, sind auf dem Stimmschein angegeben.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter den Internetadressen: https://www.schneverdingen.de, Auswahl Stadt & Politik, Bekanntmachungen und https://www.bispingen.de/bekanntmachungen.

    Bispingen, 04.03.2021

    Gemeinde Bispingen
    Der Bürgermeister
    gez. Dr. Jens Bülthuis

    Schneverdingen, 08.03.2021

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

     

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