Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 die
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung beschlossen.
Die Satzung wird nachfolgend verkündet und zusätzlich in der Böhme-Zeitung am 13.11.2021 bekannt gemacht:
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung
der Stadt Schneverdingen
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der Fassung vom 13.10.2021 hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 11.11.2021 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
§ 1
§ 9 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert:
(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Stadt werden - soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist - in der Böhme.Zeitung verkündet bzw. bekannt gemacht.
(2) Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen in der Böhme-Zeitung.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 15.11.2021 in Kraft.
Schneverdingen, 12.11.2021
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
Bürgermeisterin