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    15.06.2022: Bekanntmachung Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren

    Öffentliche Bekanntmachung

    Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Wesseloh, Landkreis Heidekreis

    - Erneute Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung sowie
    - Ladung zum Anhörungstermin

    In der vereinfachten Flurbereinigung Wesseloh, Landkreis Heidekreis habe ich gemäß § 32 FlurbG zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung einen Termin auf

    Mittwoch, den 29.06.2022 von 9.00 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr

    im Dorfgemeinschaftshaus Wesseloh, Wesseloher Str. 34, 29640 Schneverdingen

     

    anberaumt, zu dem hiermit eingeladen wird.

    Die Ergebnisse der Wertermittlung sind auf Karten dargestellt, die zu den o.a. Zeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausliegen. Zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse stehen dort zu den angegebenen Zeiten Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung. Um Ihnen ggf. die Wartezeit zu verkürzen wird um telefonische Anmeldung bei Herrn Penning unter der Rufnummer 04231 808160 gebeten.

    Die erneute Auslegung ist erforderlich, da es an der bereits im Jahr 2010 ausgelegten Wertermittlung zu nachträglichen Berichtigungen gekommen ist und diese noch nicht amtlich festgestellt worden sind, dass soll hiermit nachgeholt werden. Die Änderungen wurden bereits in den Unterlagen, die Ihnen zur vorläufigen Besitzeinweisung zugesandt worden sind berücksichtigt.

    Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung eigener und auch fremder Grundstücke können im Anhörungstermin in den o.a. Zeiten vorgebracht werden. Sofern Einwendungen gegen die Wertermittlung nicht vorzubringen sind, ist ein Erscheinen zum Anhörungstermin nicht erforderlich.

    Bei Beteiligten, die den Termin versäumen oder sich bis zum Schluss des Termins zu den Wertermittlungsergebnissen nicht erklären, ist anzunehmen, dass sie mit dem Ergebnis der Wertermittlung einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

    Nach vorheriger Anmeldung können die Unterlagen zur Wertermittlung auch vorab in den Büroräumen des Amtes für regionale Landesentwicklung, Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden, eingesehen werden.

    Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und beglaubigt sein. Die Beglaubigung erfolgt durch Gerichte oder Gemeindeverwaltungen kosten- und gebührenfrei. Vollmachtsvordrucke sind im Büro der Stadt Schneverdingen oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden zu erhalten.

    Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann der Menüleiste “Aktuelles” dem Pfad “Öffentliche Bekanntmachungen”.

     

    Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

    In diesem Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://www.arl-lg.niedersachsen .de/datenschutz/ abrufen. Alternativ sind die Informationen über ein Merkblatt beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller) erhältlich.

    Im Auftrage

    (Brumund)

    Vorstehende öffentliche Bekanntmachung über ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren in Wesseloh, Landkreis Heidekreis des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 02.06.2022 wird hiermit bekannt gemacht:

    Schneverdingen, 13.06.2022


    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens

     

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