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    30.07.2022: Bekanntmachung vereinfachte Flurbereinigungsverfahren

    Öffentliche Bekanntmachung

    Feststellung der Wertermittlungsergebnisse im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Wesseloh, Landkreis Heidekreis

     

    Für die durch Einleitungsbeschluss vom 16.10.2006 und durch die Anordnungen Nr. 1 vom 02.07.2007 und den Anordnungen vom 02.04.2007, 19.11.2008, 16.01.2015 und 09.12.2019 zum Flurbereinigungsverfahren Wesseloh gehörenden Flurstücke ist die Wertermittlung gemäß §§ 27 bis 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), durchgeführt worden.

    Die auf Karten dargestellten Ergebnisse der Wertermittlung sowie der Wertermittlungsrahmen haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten am 29.06.2022 ausgelegen und sind diesen erläutert worden. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Wertermittlungsergebnisse fand ebenfalls am 29.06.2022 statt. Es wurden keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen die Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 12, 21339 Lüneburg oder bei der Geschäftsstelle Verden des vorgenannten Amtes, Eitzer Str. 34, 27283 Verden, erhoben werden (§ 141 Abs. 1 FlurbG i. V .m. §§ 68 – 73 VwGO).

    Hinweis

    Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann dem Pfad „Aktuelles“ -> „Übersicht“ -> „Öffentliche Bekanntmachung nach § 27a VwVfG“ -> Geschäftsstelle Verden“ -> „Vereinfachte Flurbereinigung Wesseloh“.

    Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

    In diesem Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://www.arl-lg.niedersachsen.de/datenschutz/ abrufen. Alternativ sind die Informationen über ein Merkblatt beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller) erhältlich.

    (Brumund)
    L. S.             

    Vorstehende Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 04.07.2022 wird hiermit bekanntgemacht.

     

    Schneverdingen, 27.07.2022

     

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin

    Meike Moog-Steffens

     


     

     

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