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    Unternehmensflurbereinigung Heber

    Öffentliche Bekanntmachung
    Unternehmensflurbereinigung Heber, Landkreis Heidekreis
    Ausführungsanordnung

    In der Unternehmensflurbereinigung Heber, Landkreis Heidekreis wird hiermit gemäß § 63 i. V. m. § 62 und § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG.) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplans wird der

    14.11.2022

    festgesetzt. Mit diesem Tage tritt gemäß § 61 FlurbG der im Flurbereinigungsplan mit dem Nachtrag 1 vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.

    Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke ist mit den betroffenen Teilnehmern vereinbart und durch den Flurbereinigungsplan geregelt.

    Der Flurbereinigungsplan wurde den Teilnehmern am 20.12.2018 bekanntgegeben und hat vom 05.12.2018 bis zum 19.12.2018 im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Bürostunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen:

    Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan ist den Teilnehmern am 05.10.2022 bekanntgegeben worden. Die Unterlagen wurden den betroffenen Teilnehmern fristgerecht zugestellt.

    Gründe:
    Der Flurbereinigungsplan für die Unternehmensflurbereinigung Heber (incl. der Nachträge 1) ist seit dem 05.10.2022 unanfechtbar. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans sind damit erfüllt.

    Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL), Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder bei der Geschäftsstelle Verden des ArL, Eitzer Strasse 34, 27283 Verden, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

    Hinweis:
    Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen“.

    Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
    In diesem Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://www.arl-lg.niedersachsen.de/datenschutz/ abrufen. Alternativ sind die Informationen über ein Merkblatt beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller) erhältlich.

    Im Auftrage
    (Brumund) L. S.

    Vorstehende Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 06.10.2022 wird hiermit bekanntgemacht.

    Schneverdingen, 07.10.2022

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

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