Bekanntmachung
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
und Anhörung der Beteiligten
I. Erläuterungstermin
In dem vereinfachtem Flurbereinigungsverfahren Wesseloh, Landkreis Heidekreis, wird gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), den Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte gem. § 10 FlurbG) der Flurbereinigungsplan
am 11.01.2023 von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 13:15 bis 17:30 Uhr, sowie
am 12.01.2023 von 09:00 bis 11:00 Uhr
im DGH Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen
bekannt gegeben und bei Bedarf von Bediensteten des Amtes für regionale Landesentwicklung am oben angegebenen Ort erläutert. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diese Termine, die eigens zur Erläuterung bestimmt sind, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
II. Anhörungstermin
Zur Anhörung der Beteiligten, über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG ein Termin anberaumt
am 12.01.2023 um 11.30 Uhr, ebenfalls
im DGH Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen.
Widersprüche der Beteiligten gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung können gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin am 12.01.2023 vorgebracht werden. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Allgemeine Informationen
Der textliche Teil des Flurbereinigungsplanes und eine Übersichtskarte der neuen Flurstücke können nach Vereinbarung im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden, eingesehen werden. Die Termine können unter den Rufnummern 04231/808176 oder 04231/808160 vereinbart werden.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan für seine jeweilige Ordnungsnummer. Bei Wahrnehmung der vorgenannten Termine werden die Teilnehmer gebeten, den zugestellten Auszug mitzubringen.
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten. Die Unterschrift des Vollmachtgebers ist amtlich (z.B. von Verbands- /Gemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) zu beglaubigen; die amtliche Beglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei. Vollmachtvordrucke sind beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg – Geschäftsstelle Verden –, Eitzer Straße 34, 27283 Verden erhältlich und können auch telefonisch angefordert werden.
Hinweis:
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen“.
(Brumund) L. S.
Vorstehende Anordnung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 08.12.2022 wird hiermit bekanntgemacht.
Schneverdingen, 12.12.2022
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens