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    21.12.2022: Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Wesseloh

    Bekanntmachung

    Aufforderung zur Anmeldung von Rechten im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Wesseloh, Landkreis Heidekreis, gemäß §§ 10, 14, 15 i. V. m. § 67 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2794), für die Anordnungen Nr. 2 vom 19.11.2008, Nr. 3 vom 16.01.2015 und Nr. 4 vom 09.12.2019 zum Verfahrensgebiet gehörenden Flächen.

    Bei den o.g. Anordnungen handelt es sich um die Flurstücke:

    Gemarkung Flur  
    Wesseloh 1 72/4
      5 43/4, 46/9
    Todtshorn 3 91, 93/2, 93/3
      5 21/2, 54/29, 55/29, 62/21

    I.
    Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren berechtigen könnten, sind innerhalb von drei Monaten beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller) anzumelden. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

    II.
    Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
    Der Inhaber eines Rechtes, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 2 und 3 FlurbG).

    III.
    Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuches unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst unverzüglich nachzukommen.

    Hinweis:
    Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen der Geschäftsstelle Verden“.

    Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 - DSGVO im Flurbereinigungsverfahren Wesseloh
    Im oben genannten Verfahren nach FlurbG werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://www.arl-lg.niedersachsen.de abrufen. Alternativ sind die Informationen über ein Merkblatt beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden erhältlich.

    (Brumund) L. S.

    Vorstehende Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 05.12.2022 wird hiermit bekanntgemacht.

    Schneverdingen, 12.12.2022

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

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