Die Satzungen sind am 23.12.2022 in der Böhme-Zeitung verkündet und dort wie folgt bekannt gemacht:
Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Schneverdingen hat folgende Satzungen beschlossen:
- Satzung zur 9. Änderung der Abgabensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung
- Satzung zur 3. Änderung der Abgabensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
- Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung
Die Satzungen werden nachstehend verkündet und sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen unter www.schneverdingen.de bereitgestellt:
Satzung der Stadt Schneverdingen zur 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Schneverdingen (Abgabensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung) vom 01.06.1992
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 588) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.04.2017 (Nds. GVBI. 2017, S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 589) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 30.11.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der § 13 Abs. 1 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr für jeden vollen Kubikmeter Schmutzwasser, der in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird,
beträgt 2,42 EUR.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Schneverdingen, den 30.11.2022
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
Satzung der Stadt Schneverdingen zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schneverdingen (Abgabensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung) vom 01.06.1992
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 588) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.04.2017 (Nds. GVBI. 2017, S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 589) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 30.11.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der § 13 Abs. 1 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:
(1) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² abflussrelevanter Fläche und Jahr 0,07 EUR.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Schneverdingen, den 30.11.2022
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
Satzung zur Aufhebung der
Betriebssatzung der Stadt Schneverdingen
für den Eigenbetrieb „Schneverdingen Touristik“
Auf Grund der §§ 10 und 140 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 12.10.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Anlässlich der Auflösung des Eigenbetriebes „Schneverdingen Touristik“ und Eingliederung in den städtischen Kernhaushalt zum 01.01.2023 wird die Betriebssatzung der Stadt Schneverdingen für den Eigenbetrieb „Schneverdingen Touristik“ vom 27.10.2011 mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Schneverdingen, 21.12.2022
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
Schneverdingen, 22.12.2022
STADT SCHNEVERDINGEN
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens