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    07.01.2023: Satzungsverkündung

    Die Satzung ist am 07.01.2023 in der Böhme-Zeitung verkündet und dort wie folgt bekannt gemacht:

    Bekanntmachung

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat am 30.11.2022 die Schulbezirkssatzung gültig ab 01.08.2024 beschlossen. Die Satzung wird nachstehend verkündet und ist zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen unter www.schneverdingen.de bereitgestellt:

    Satzung zur Bildung von Schulbezirken
    für die Grundschulen der Stadt Schneverdingen

    Auf Grund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588) und des § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 26.12.2021 (Nds. GVBl. S. 883), hat der Rat der Stadt Schneverdingen in seiner Sitzung am 30.11.2022 folgende Satzung beschlossen:

    § 1
    Allgemeines

    (1) Die Stadt Schneverdingen legt für die Grundschule in Hansahlen, die Grundschule am Osterwald, die Grundschule am Pietzmoor und die Grundschule Lünzen einen Schulbezirk fest. Die Zuordnung von Wohngebieten zu den einzelnen Schulbezirken soll darüber hinaus eine möglichst wohnortnahe Beschulung sicherstellen, auf die Dauer und die Sicherheit der Schulwege Rücksicht nehmen und auch historische Entwicklungen beachten.
    (2) Innerhalb dieser Schulbezirke sind auch „Ausgleichsgebiete“ ausgewiesen, um bei einer offensichtlichen Unausgewogenheit der vorliegenden Schulanmeldungen im Verhältnis der drei Grundschulen im Kernort Schneverdingen und der vorhandenen Raumkapazitäten eine annähernd gleichmäßige Auslastung der Grundschulen zu erreichen.
    (3) In den Fällen des Absatzes 2 entscheidet die Stadt Schneverdingen als Schulträgerin im Benehmen mit den Grundschulen, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Ausgleichsgebiet außerhalb des regulär geltenden Schulbezirks in einer der anderen beiden Grundschulen erfolgt.
    (4) Die Entscheidung erfolgt anhand objektiver Kriterien. Hierbei sind unter anderem Geschwisterkinder und Schulweglänge zu berücksichtigen. Unbillige Härten sind zu vermeiden.
    (5) Die räumliche Abgrenzung der Schulbezirke und die Ausgleichsgebiete sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil der Satzung ist.

    § 2
    Schulbezirk mit Ausgleichsgebiet der Grundschule in Hansahlen

    (1) Schulbezirk der Grundschule in Hansahlen ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen nördlich und westlich der nachstehend beschriebenen Linie:
    Großenweder Weg bis Regenrückhaltebecken (Haus-Nr. 28)/Schmetterlingsweg ausschließlich, westwärts ab Regenrückhaltebecken/Schmetterlingsweg (einschließlich)
    Marktstraße (ausschließlich)
    Sandstraße ungerade Haus-Nummern bis 7, gerade Haus-Nummern bis 8
    Schulstraße (einschließlich)
    sowie die Ortschaften Insel (ausgenommen Ortsteile Barrl und Reinsehlen) und Wesseloh.
    (2) Ausgleichsgebiet zur Grundschule am Osterwald:
    In der Reihenfolge:
    a) Schulstraße im Kernort und/oder Ortschaft Wesseloh
    b) Ortschaft Insel

    § 3
    Schulbezirk der Grundschule am Osterwald

    Schulbezirk der Grundschule am Osterwald ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen südlich bzw. östlich der Linie, wie er für den Schulbezirk der Grundschule in Hansahlen beschrieben ist.
    Im Osten wird der Schulbezirk begrenzt südlich der Straße Osterwaldweg durch die Bahnlinie und nördlich der Straße Osterwaldweg durch die Stockholmer Straße (einschließlich).
    Zum Schulbezirk gehören ferner die Ortschaften Ehrhorn und Wintermoor und von der Ortschaft Insel die Ortsteile Barrl und Reinsehlen sowie die Ortschaft Zahrensen.

    § 4
    Schulbezirk mit Ausgleichsgebiet der Grundschule am Pietzmoor

    (1) Schulbezirk der Grundschule am Pietzmoor ist der Bereich des Kernortes Schneverdingen östlich der Grenze, wie sie für die Grundschule am Osterwald beschrieben ist sowie die Ortschaften Heber und Langeloh.
    (2) Ausgleichsgebiet zur Grundschule am Osterwald:
    Die Straßen Fritz-Reuter-Straße, Margarete-Czech-Straße, Klaus-Groth-Straße (ungerade bis 3, gerade bis 10), Bockheberer Weg (ungerade bis 7, gerade bis 10a) und Tannenweg.

    § 5
    Schulbezirk der Grundschule Lünzen

    (1) Schulbezirk der Grundschule Lünzen sind die Ortschaften Großenwede, Lünzen und Schülern.
    (2) Die Schülerinnen und Schüler aus der Ortschaft Grauen der Gemeinde Neuenkirchen sind zum Besuch der Grundschule Lünzen berechtigt.

    § 6
    Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Die Satzung vom 18.05.2017 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

    Schneverdingen, 01.12.2022

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

    Übersichtsplan Schulbezirkssatzung ab 01.08.2024

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Schneverdingen, 06.01.2023

    STADT SCHNEVERDINGEN
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

     

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