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    14.01.2023: Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

    Bekanntmachung

    1. Haushaltssatzung der Stadt Schneverdingen
    für das Haushaltsjahr 2023

    Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in der Sitzung am 30.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

    §1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

    1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
    1.1 der ordentlichen Erträge auf 38.658.500 EUR
    1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 42.014.100 EUR
    1.3 der außerordentlichen Erträge auf 403.000 EUR
    1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR

    2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
    2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 36.896.300 EUR
    2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 38.817.600 EUR
    2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 10.514.900 EUR
    2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 13.898.200 EUR
    2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.383.300 EUR
    2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 395.400 EUR

    festgesetzt.

    Nachrichtlich: Gesamtbetrag
    - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 50.794.500 EUR
    - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 53.111.200 EUR

    §2

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.383.300 EUR festgesetzt.

    §3

    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 9.784.200 EUR festgesetzt.

    §4

    Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.149.300 EUR festgesetzt.

    §5

    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
    1. Grundsteuer
    1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H.
    1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v. H.
    2. Gewerbesteuer 380 v. H.

    §6

    Die Höhe der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, bei denen die Bürgermeisterin gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Zustimmung allein erteilen darf, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

    Darüber hinaus gelten über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zusammenhang mit anfallender Umsatzsteuer/Vorsteuer stehen, als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Zustimmung zur Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben, unabhängig von deren Höhe, erteilt die Bürgermeisterin.

    Schneverdingen, den 30.11.2022

    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
    Bürgermeisterin

    2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

    Die nach § 119 Abs. 4 und nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Heidekreis am 05.01.2023 unter dem Aktenzeichen 01.715/06 – 2 erteilt worden.

    Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 16.01.2023 bis 24.01.2023 und der Beteiligungsbericht über städtische Unternehmen und Einrichtungen nach § 151 NKomVG liegt unbefristet zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 204, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, öffentlich aus.

    Hinweis zur Einsichtnahme: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen www.schneverdingen.de in der Rubrik Bekanntmachungen verfügbar.

    Die Einsichtnahme vor Ort ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bei Bedarf sprechen Sie bitte einen Termin mit Frau Meyer unter 05193 93-209 oder sabrina.meyer@schneverdingen.de ab.

    Schneverdingen, den 12.01.2023

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    in Vertretung
    gez. Mark Söhnholz
    Erster Stadtrat

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