Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
57. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohngebiet Lerchenstert)
Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 89 „Wohngebiet Lerchenstert“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohngebiet Lerchenstert) und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 89 „Wohngebiet Lerchenstert“ einschließlich jeweiliger Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die oben genannten Planentwürfe mit jeweiliger Begründung, Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
13.03.2023 bis einschließlich 13.04.2023
im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
Bauamt, Zimmer 109,
während der Dienststunden von
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert werden.
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.
Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen gelten im Rathaus die ausgehängten Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensvorschriften.
Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Ziel der o. g. Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Bereitstellung von Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an die zentralen Siedlungsstrukturen der Stadt Schneverdingen zu schaffen. Eine im Plangebiet bereits vorhandene Ausgleichsfläche wird übernommen und in die Planung integriert. Darüber hinaus soll der Neubau einer Kindertagesstätte planungsrechtlich abgesichert werden, und es wird eine Spielplatzfläche vorgesehen.
Folgende, umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind in Bezug auf die oben genannten Bauleitplanungen verfügbar:
- Planungsgruppe Umwelt, Hannover (2023): Umweltbericht. Neben einer Bestandsaufnahme, der Prognose des Umweltzustandes und einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur- und Landschaft ermittelt. In der Begründung erfolgten eine Eingriffsbilanzierung und die Betrachtung der erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich. Eine Kompensation ist notwendig und erfolgt auf einer externen Kompensationsfläche in der Gemarkung Zahrensen, Flur 1, Flurstücke 71/30 und 71/31. Das Kompensationsdefizit wird multifunktional mit den für die Feldlerche erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.
- Dipl.-Biol. Jan Brockmann, Bispingen (2023): Spezieller Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bebauungsplan Schneverdingen „Lerchenstert“ Aktualisierung 2023. Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurden im Umweltbericht aufgegriffen und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Nutzung des Gebietes durch Fledermäuse wird als gering eingeschätzt, dennoch wird im Bebauungsplan eine Vorgabe getroffen, dass im Falle von potentiellen Bruthöhlen in den Birken entlang der Stutenstraat Fledermauskästen als Ersatz anzubringen sind. Darüber hinaus wird ein Hinweis zum vorsorgenden Artenschutz (Bauzeitenregelung) gegeben. Reptilien konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden. Für den Bluthänfling als besonders geschützte Art ist eine CEF-Maßnahme erforderlich, die direkt im Plangebiet erfolgt. Auch für dieFeldlerche ist eine CEF-Maßnahme erforderlich, die auf einer externen Fläche in gut 700 Meter Entfernung zum Plangebiet umgesetzt wird.
- BFB Büro für Bodenprüfung GmbH, Lüneburg (2020): Baugrunderkundung für das Bebauungsplangebiet „Lerchenstert“ in Schneverdingen. Die Baugrunduntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Böden für eine Regenwasserversickerung geeignet sind und eine dezentrale Versickerung des Regenwassers z. B. über Mulden oder Rigolen auf den untersuchten Flächen grundsätzlich möglich ist.
- TÜV Nord GmbH & Co.KG, Hannover (2020): Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 89 „Lerchenstert“ der Stadt Schneverdingen. Aus der Untersuchung geht hervor, dass tagsüber und nachts die Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete eingehalten werden, wenn die Baugrenzen einen Abstand von 20 Metern zur Straßenmitte der Inseler Straße einhalten. Diese Vorgabe wird im Bebauungsplan Nr. 89 durch die Baugrenzen geregelt.
Darüber hinaus liegen, nach Einschätzung der Stadt, folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor:
- Landkreis Heidekreis mit Forderungen zur Überarbeitung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, zur Betrachtung des Rebhuhnes im Plangebiet und zum Flächenansatz von 2 ha pro Feldlerchenbrutpaar. Außerdem mit Hinweisen zur Beleuchtung, zu den Waldbelangen im Plangebiet, zur Eingrünung des Plangebietes an der östlichen Grenze und zum Umgang mit möglichen Kulturdenkmalen im Plangebiet.
- Landvolk Niedersachsen/Landwirtschaftskammer mit dem Hinweis auf den Verlust von Ackerland.
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweisen auf den NIBIS-Kartenserver zu den Baugrundverhältnissen und möglichen alten bergbaulichen Rechten.
Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die räumlichen Geltungsbereiche der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 89 „Wohngebiet Lerchenstert“ ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Bebauung „Am Wörn“, „Meisenweg“, „Krähenbusch“ und „Kuckuckskiefer“, im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, im Süden durch die Bebauung „Seekamp“ und „Sarataweg“ und im Westen durch die K 31 „Inseler Straße“.
Die Planunterlagen, die Begründungen und Anlagen der Begründungen sowie die genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 02.03.2023
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L. S.)