Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes
Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2023 der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zugestimmt.
Die Vorschlagsliste wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023 im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Fachbereich III-60 Planen, Bauen, Umwelt und Ordnung, Raum 008, öffentlich ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann jedermann innerhalb einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist bei der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erheben, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Schneverdingen, 5. Juni 2023
STADT SCHNEVERDINGEN
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens