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    06.06.2023: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg) mit 2 Teiländerungsbereichen
    Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 die Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg) mit 2 Teiländerungsbereichen beschlossen.

    Den Beschluss gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen ein Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurde, zu dem die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung wird der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    12.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 109

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Dienststunden ist möglich.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Ziel des o. g. Bauleitplanes ist es, im Teiländerungsbereich 1 in Ehrhorn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses zu schaffen. Darüber hinaus soll für das bestehende Feuerwehrhaus eine Nachnutzung ermöglicht und die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen werden. Im südlichen Anschluss an den geplanten Feuerwehrneubau soll die Ackerfläche straßenbegleitend als Wohnbauland entwickelt werden, um der Nachfrage nach Wohnbauland nachzukommen und eine dörfliche Entwicklung zu ermöglichen.

    Im Teiländerungsbereich 2 in Insel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gewerbefläche geschaffen werden.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:

    Teiländerungsbereich 1: Im Osten durch die freie Feldmark in Richtung Bundesstraße B 3, im Süden und Westen durch die Poststraße, im Norden durch den Schulweg und das Gelände des Schießstandes.

    Geltungsbereich FNP 58 Teiländerungsbereich 1

     

     

     

     

     

     

     

     

    Teiländerungsbereich 2: Im Osten und Süden durch die freie Feldmark, im Westen durch das Schützenhaus in Richtung Hauptstraße und im Norden durch den Marie-Kupfer-Weg.

    Geltungsbereich FNP 58 Teiländerungsbereich 2

     

     

     

     

     

     

     

     

    Die Planunterlage und Begründung stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 06.06.2023

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

     

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