Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
Bebauungsplan Ehrhorn Nr. 3 „Poststraße“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ehrhorn Nr. 3 „Poststraße“ beschlossen.
Den Beschluss gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen ein Planentwurf für das vorgenannte Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurde, zu dem die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung wird der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
12.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023
im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
Bauamt, Zimmer 109
während der Dienststunden von
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert.
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Dienststunden ist möglich.
Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Ziel des o. g. Bauleitplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses zu schaffen. Darüber hinaus soll für das bestehende Feuerwehrhaus eine Nachnutzung ermöglicht und die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen werden. Im südlichen Anschluss an den geplanten Feuerwehrneubau soll die Ackerfläche straßenbegleitend als Wohnbauland entwickelt werden, um der Nachfrage nach Wohnbauland nachzukommen und eine dörfliche Entwicklung zu ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ehrhorn Nr. 3 „Poststraße“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: Im Osten durch die freie Feldmark in Richtung Bundesstraße B3, im Süden und Westen durch die Poststraße, im Norden durch die Bebauung nördlich des Schulweges.
Die Planunterlage und Begründung stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 06.06.2023
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens