Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Wesseloh, Landkreis Heidekreis
Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung
In der vereinfachten Flurbereinigung nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Wesseloh, Landkreis Heidekreis wird hiermit gemäß § 61 i. V. m. § 62 FlurbG vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplans wird der
18.09.2023
festgesetzt. Mit diesem Tage tritt gemäß § 61 FlurbG der im Flurbereinigungsplan mit den Nachträgen 1 und 2 vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke ist mit den betroffenen Teilnehmern vereinbart und durch den Flurbereinigungsplan geregelt.
Der Flurbereinigungsplan wurde den Teilnehmern am 12.01.2023 bekanntgegeben und hat vom 22.12.2022 bis zum 11.01.2023 während der Dienststunden im Zimmer 212 des Behördenhauses Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller), zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Erläuterungstermine zum Flurbereinigungsplan fanden am 11.01.2023 und 12.01.2023 im Dorfgemeinschaftshaus Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen, statt.
Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan ist den betroffenen Teilnehmern am 12.04.2023 bekanntgegeben worden und hat vom 23.03.2023 bis zum 11.04.2023 während der Dienststunden im Zimmer 212 des Behördenhauses Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller), zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen.
Der Erläuterungstermin zum Nachtrag 1 fand am 12.04.2023 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen, statt.
Der Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan ist den betroffenen Teilnehmern am 18.07.2023 bekanntgegeben worden und hat vom 22.06.2023 bis zum 18.07.2023 im Zimmer 212 des Behördenhauses Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller), zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen. Der Erläuterungstermin zum Nachtrag 2 fand am 18.07.2023 Uhr im Behördenhaus Verden statt.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan für die vereinfachte Flurbereinigung Wesseloh (inkl. der Nachträge 1 und 2) ist seit dem 18.07.2023 unanfechtbar. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans sind damit erfüllt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL), Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, oder bei der Geschäftsstelle Verden des ArL, Eitzer Strasse 34, 27283 Verden, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Hinweis: Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen“.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
In diesem Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://www.arl- lg.niedersachsen.de/datenschutz/ abrufen. Alternativ sind die Informationen über ein Merkblatt beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden (Aller) erhältlich.
(Brumund)
L. S.
Vorstehende Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 24.08.2023 wird hiermit bekanntgegeben.
Schneverdingen, 28.08.2023
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens