Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Heber, Landkreis Heidekreis
Öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung vom 10.10.2023
Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Heber, Landkreis Heidekreis, wird hiermit abgeschlossen.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Heber, Landkreis Heidekreis, erlischt, da ihre Aufgaben abgeschlossen sind (§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2794)).
Begründung:
Alle gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche zwischen Beteiligten, Teilnehmergemeinschaft und Flurbereinigungsbehörde sind unanfechtbar erledigt.
Die Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes sind ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die Abgabe der Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher ist erfolgt. Die Voraussetzungen für den Erlass der Schlussfeststellung sind damit gegeben und das Verfahren wird abgeschlossen.
Hinweise:
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung wird der Stadt Schneverdingen gemäß § 150 Abs. 1 FlurbG der textliche Teil des Flurbereinigungsplanes, ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und eine Zuteilungskarte sowie eine Abschrift der Schlussfeststellung zur Einsichtnahme gemäß § 150 Abs. 2 FlurbG übersandt.
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen der Geschäftsstelle Verden“.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Geschäftsstelle Verden -, Eitzer Straße 34, 27283 Verden, erhoben werden (§ 141 Abs. 1 FlurbG i. V. m. §§ 68-73 VwGO). Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.
Im Auftrage
(Brumund) L. S.
Vorstehende Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 10.10.2023 wird hiermit bekanntgegeben.
Schneverdingen, 13.10.2023
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens