Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Einsatz von Tonverstärkungsanlagen: Erteilung - Ausnahmegenehmigung
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte, dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist der Einsatz solcher Geräte auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Anlagen sowie in und auf sonstigen Anlagen, die der allgemeinen Nutzung dienen, auf Zelt- und Campingplätzen, in Schwimm- und Strandbädern sowie in der freien Natur verboten.
Keine Anwendung finden diese Anforderungen
• auf Schallzeichen zur Warnung vor Gefahren,
• auf vorgeschriebene Signal- und Warneinrichtungen,
• auf liturgisches Glockengeläut sowie
• auf Geräte, die im Rahmen eines öffentlichen Verkehrsbetriebes verwendet werden.
Ausnahmeregelungen gibt es bei der Benutzung von Tongeräten für Zwecke der Wahlwerbung zu Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen in den letzten sechs Wochen vor der Wahl durch Parteien oder sonstige politische Vereinigungen.
Auf Antrag kann die Stadt Schneverdingen bei öffentlichem oder überwiegendem privatem Interesse im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Ausnahme soll zum Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja