Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises zu veranlassen.
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Sperrung erfolgt telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr). Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Alternativ kann die Sperrung auch über das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen erfolgen (telefonisch oder persönlich). Voraussetzung ist, dass Sie im Stadtgebiet gemeldet sind oder der Ausweis durch uns ausgestellt wurde.
Informationen zum Sperr-Notruf 116 116Informationen zur Sperrung im Ausland
Welche Gebühren fallen an?
Sperrung eines elektronischen Identitätsnachweises ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.
Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauch sofort erkannt wird.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja