Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kircheneintritt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis oder Reisepass
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soweit vorhanden: Taufbescheinigung
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für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja