Rathaus Rathaus

    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Kircheneintritt

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen
    05193 93 - 0
    05193 93 - 190

    Leistungsbeschreibung

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Verfahrensablauf

    Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
    • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja