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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Ihr Wegweiser in Behördenfragen...

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    Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

    Leistungsbeschreibung

    Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR niedergelassen sind und dort eine Tätigkeit befugt ausüben, auf die die Bestimmungen der Gewerbeordnung anzuwenden wären, dürfen diese Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer in Deutschland ausüben.

    Wichtige Informationen zum Thema

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