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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Ihr Wegweiser in Behördenfragen...

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    Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister

    Leistungsbeschreibung

    Die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ und „Stadtplaner/in“ dürfen auswärtige Dienstleister nur führen, wenn sie unter der jeweiligen Bezeichnung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister der Architektenkammer Niedersachsen oder ein vergleichbares Verzeichnis eines anderen Bundeslandes eingetragen sind. Mit der Eintragung ist keine Pflichtmitgliedschaft in der Architektenkammer verbunden.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift