Rathaus Rathaus

    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Ihr Wegweiser in Behördenfragen...

    Um die zuständige Ansprechperson für Ihr Anliegen zu ermitteln, geben Sie einfach ein passendes Stichwort in die Suchmaske ein oder wählen Sie ein Thema über den alphabetischen Index.

    Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Leistungsbeschreibung

    Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

    Teaser

    Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur anwenden, beraten oder Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn Sie einen Sachkundenachweis besitzen.

    Verfahrensablauf

    Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

    Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

    Zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

    Voraussetzungen

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 50,00 Euro
    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt)
    Gebühr: 40,00 Euro
    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.

    Was sollte ich noch wissen?

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift