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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Gewerbe Ummeldung

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der Stadt Schneverdingen sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Verfahrensablauf

    Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
    • ggf. Erlaubnisurkunde
    • ggf. Handwerkskarte
    • im Vertretungsfall:
      • Vertretungsvollmacht

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 26,00 EUR

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer: 3 TAGEage
    § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

    Was sollte ich noch wissen?

    Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

    Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
    § 4 Gewerbeordnung (GewO)

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja