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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Fachdienst Soziales

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

    Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei

    • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
    • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
    • Schwangerschaft,
    • Alleinerziehung von Kindern,
    • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
    • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
    • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
    • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.

    Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

    .Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe

    Teaser

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt Schneverdingen oder des Landkreises Heidekreis.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
    • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
    • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
    • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Diese wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.

    Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

    Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

    Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Herr Jörg Hennig
        Abteilung:
        FB II - SGB II und SGB XII (B)
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        121
        Telefon
        05193 93-511
        Fax
        05193 93-190
        Frau Magdalena Kunde
        Abteilung:
        FB II - Bildung und Teilhabe
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        124
        Telefon
        05193 93-508
        Fax
        05193 93-190
        Frau Elke Olschewsky
        Abteilung:
        FB II - Information Fachdienst Soziales, Durchwanderer
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        113
        Telefon
        05193 93-500
        Fax
        05193 93-190
        Herr Frank Pauleck
        Abteilung:
        FB II - SGB II und SGB XII (S, Me-Mu)
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        112
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        05193 93-509
        Fax
        05193 93-190
        Frau Verena Reese
        Abteilung:
        FB II - SGB II und SGB XII (K, U, V), Bestattung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        122
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        05193 93-502
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        05193 93-190
        Frau Sabine Röhrs
        Abteilung:
        FB II - Soziales
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Frau Franziska Schmidt
        Abteilung:
        FB II - SGB II und SGB XII (G, H, Sch, T) und Asyl
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        126
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        Herr Damien Schuldt
        Abteilung:
        FB II - SGB II und SGB XII (O, P, Q, R, X, Y, Z)
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        123
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        05193 93-190
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