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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.

    Genehmigungsfrei bleibt die Nutzungsänderung, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist.

    § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBau)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Bei Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass die bauliche Anlage ein Sonderbau nach § 2 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird, ist ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.

    Für die übrigen Nutzungsänderungen ist ein einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen.

    § 2 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    § 64 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Ist die Nutzungsänderung baugenehmigungsfrei, sind die in § 69 a NBauO genannten Unterlagen (im Wesentlichen der Entwurf) beim Landkreis Heidekreis einzureichen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Für die Anmeldung, z. B. eines Gewerbes, ist es ratsam, sich vorab beim Landkreis Heidekreis darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darste

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • FB III - Stadtplanung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        107
        Telefon
        05193 93-614
        Fax
        05193 93-190
        Frau Merle Panning
        Abteilung:
        FB III - Stadtplanung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        107
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        05193 93-614
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    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja